Diese Lizenzvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen LearningSuite und dem Auftragnehmer auf der LEARNINGSUITE-Plattform. Ein Unternehmen wird als Vertragspartner bezeichnet, wenn es ein Konto erstellt und diese Bedingungen akzeptiert. Nur eingetragene Unternehmen können im Rahmen dieser Vereinbarung Vertragspartner werden.
LearningSuite GmbH stellt eine Plattform zur Erstellung von Online-Inhalten, "LearningSuite", zur Verfügung, die es dem Auftragnehmer ermöglicht, Kurse und Dienstleistungen ("Inhalte") für seine Nutzer zu erstellen, zu gestalten und zu veröffentlichen. Die gesamte Auswahl an Tools und Dienstleistungen, die über die Plattform angeboten werden, werden in dieser Vereinbarung als "Dienstleistungen" bezeichnet.
Das Unternehmen ist weder ein Anbieter von Inhalten noch eine Bildungseinrichtung. Der Auftragnehmer und die Nutzer sind keine Angestellten des Unternehmens. Das Unternehmen ist nicht für die Interaktionen zwischen einem Auftragnehmer und den Nutzern verantwortlich, mit Ausnahme der Bereitstellung der technischen Mittel, mit denen die Auftragnehmer ihre Inhalte zur Verfügung stellen. Das Unternehmen haftet nicht für Streitigkeiten, Ansprüche, Verluste, Verletzungen oder Schäden jeglicher Art, die sich aus der Beziehung zwischen Auftragnehmer und Nutzer ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Vertrauen des Nutzers in die vom Auftragnehmer bereitgestellten Informationen oder die Inhalte des Auftragnehmers zu irgendeinem Zeitpunkt.
Die Website LearningSuite.io und unsere Plattform ("LEARNINGSUITE") stehen im Eigentum und werden betrieben von:
LearningSuite GmbH
Neubaugasse 24
8020 Graz
Österreich
Firmenbuchnummer: FN 556105 b
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 769 60 549
E-Mail-Adresse: office@learningsuite.io
Die LearningSuite GmbH ist alleinige Inhaberin der eingetragenen Marke "LearningSuite" mit der Registernummer 18718664.
4.1. Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Lizenzvereinbarung:
5.1. Das Unternehmen stellt dem Auftragnehmer sein Service über seine Website zur Verfügung.
5.2. Mit der Annahme der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung samt eventuellen Anhängen bestätigt der Auftragnehmer, dass er die folgenden Bedingungen gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist, an sie gebunden zu sein, und dass alle Materialien, die der Auftragnehmer auf der Website erstellt oder verwendet, im Rahmen der Rechte des Auftragnehmers liegen.
6.1. Der Zugang zu unserer Plattform und die Erstellung von Inhalten erfordern ein Abonnement. Nach dem Erwerb eines Abonnements steht unsere Plattform dem Auftragnehmer und seinen Nutzern für die Dauer dieses Abonnements und aller nachfolgenden Verlängerungen zur Verfügung. Dies gilt nur, wenn alle erforderlichen Zahlungen erfolgreich durchgeführt wurden und der Betrag des Abonnements auf den Konten des Unternehmens registriert ist.
6.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen an der Plattform durchzuführen:
• Geringfügige Änderungen können erforderlich sein, um grundlegende technische Änderungen vorzunehmen, zum Beispiel um einen Fehler zu beheben oder ein Sicherheitsproblem zu lösen. Wir werden den Auftragnehmer bei Bedarf über wichtige derartige Änderungen informieren; es ist jedoch unwahrscheinlich, dass diese die Nutzung unserer Plattform durch den Auftragnehmer oder die Verfügbarkeit der Inhalte des Auftragnehmers wesentlich beeinflussen;
• Geringfügige Änderungen können vorgenommen werden, um Gesetzesänderungen oder anderen regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Wir werden den Auftragnehmer bei Bedarf über wichtige Änderungen informieren (einschließlich, falls zutreffend, über alles, was der Auftragnehmer tun muss), es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sie die Nutzung unserer Plattform durch den Auftragnehmer oder die Verfügbarkeit seiner Inhalte wesentlich beeinflussen; und
• Wir werden unsere Plattform im Laufe der Zeit weiterentwickeln und verbessern und in einigen Fällen erhebliche Änderungen daran vornehmen. Der Auftragnehmer wird über alle derartigen Änderungen im Änderungsprotokoll auf dem Laufenden gehalten.
6.3. Obwohl wir mit vertrauenswürdigen Partnern und Diensteanbietern zusammenarbeiten, können technische Probleme auftreten. Wir werden unser Bestes tun, um so schnell wie möglich Lösungen zu finden, aber wir übernehmen keine Haftung für derartige Vorfälle.
6.4. Wir sind stets bestrebt, sicherzustellen, dass unsere Plattform und die Inhalte der Auftragnehmer jederzeit verfügbar sind. In bestimmten, begrenzten Fällen kann es jedoch erforderlich sein, dass wir die Verfügbarkeit vorübergehend aussetzen, um bestimmte, in Punkt 6.2 beschriebene Änderungen vorzunehmen. Sofern wir nicht auf einen Notfall oder ein dringendes Problem reagieren, informieren wir den Auftragnehmer im Voraus über alle Unterbrechungen der Verfügbarkeit. Wenn wir unsere Plattform und/oder die Verfügbarkeit der Inhalte des Auftragnehmers länger als 12 Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums aussetzen müssen, fügen wir die entsprechende Zeitspanne zur Dauer des aktuellen Abonnementzeitraums des Auftragnehmers hinzu, ohne dass dem Auftragnehmer Kosten entstehen, aufgerundet auf einen vollen Tag.
7.1. Abonnement und Bedingungen
Ein einzelnes Abonnement kann nur von einem Auftragnehmer genutzt werden und wird für die Mindestdauer von einem Jahr abgeschlossen. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf des Vertrags. Der Auftragnehmer und die Nutzer sind nicht berechtigt, das Konto oder ihre Kontodaten mit anderen Personen zu teilen. Die gemeinsame Nutzung von Inhalten kann nur durch den Auftragnehmer erfolgen, indem er Nutzer zu seinen Inhalten hinzufügt.
Es ist nicht gestattet, Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Videos, Fotos, Kopien oder Speicherungen des Inhalts anzufertigen oder den Inhalt auf irgendeine andere Weise zu kopieren, außer diese Kopien oder Speicherungen sind für Marketing oder Ausbildungszwecke gedacht.
Ein Abonnement auf unserer Plattform ermöglicht es dem Auftragnehmer, Inhalte zu erstellen und zu gestalten und sie mit den Nutzern zu teilen, die er seinem Profil hinzugefügt hat.
7.2. Zahlung
Wir arbeiten mit zwei verschiedenen Zahlungsstufen, die im Folgenden beschrieben werden:
7.2.1. Grundgebühr-Optionen für ein Abonnement:
7.2.1.1 Wir berechnen eine monatliche Pauschale für das Abonnement unserer Plattform gemäß der offiziell veröffentlichten Preisliste auf unserer Website zum ersten Tag jeder Verrechnungsperiode, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf des Vertrags.
7.2.1.2 Wir berechnen eine jährliche Pauschale für das Abonnement unserer Plattform gemäß der offiziell veröffentlichten Preisliste auf unserer Website zum ersten Tag jeder Verrechnungsperiode, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf des Vertrags.
7.2.2. Bei Überschreiten der vom Abonnement umfassten Basisleistungen wird ein allfälliger Mehrbetrag für den jeweiligen Abrechnungszeitraum automatisch und in voller Höhe für den verbleibenden Zeitraum verrechnet. Wird der Leistungsumfang bereits zu Beginn einer neuen Abrechnungsperiode überschritten so ist dieser Betrag zusammen mit der Grundgebühr fällig. Der Umfang der Basis- sowie die Zusatzleistungen sind auf der Webseite ausgewiesen. Es gelten die Leistungen und Preise des jeweiligen Abrechnungszeitraumes.
7.3. Zahlungsmethoden
Der Auftragnehmer hat die Zahlung
Änderungen der Zahlungsmodalität sind der LearningSuite jederzeit vorbehalten. Eine Verständigung des Auftragsnehmers erfolgt schriftlich.
7.4. Zahlungsverzug
Im Falle eines Zahlungsverzuges wird der Zugriff zur Plattform gesperrt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen wird die gesamte offen gebliebene Beitragssumme inklusive allfälliger Mahnspesen bis zum Kündigungstermin von der LearningSuite als Gläubiger betrieben.
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Dienst nicht an Dritte zu lizenzieren, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu übertragen oder zu vertreiben. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch das Unternehmen, bevor sie vorgenommen werden.
8.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Plattform nicht für illegale Zwecke zu nutzen, wie z.B. die Verletzung der Privatsphäre, des Dateneigentums oder der Rechte an geistigem Eigentum.
8.3. Der Auftragnehmer der Plattform erkennt an, dass das Unternehmen Eigentümer der Software ist und dass der Auftragnehmer kein Recht dazu hat, den Quellcode der Software anzupassen, zu hacken oder zurückzuentwickeln.
8.4. Der Auftragnehmer ist für die in seinem Plattformkonto gespeicherten Daten und für alle Daten, die von seinem Plattformkonto aus gesendet oder veröffentlicht werden, verantwortlich. Das Unternehmen kann keine Verantwortung für rassistische, verleumderische oder diffamierende Nachrichten jeglicher Art übernehmen, die über das Plattformkonto des Auftragnehmers versandt oder veröffentlicht werden, und der Auftragnehmer befreit das Unternehmen von allen Schäden im Zusammenhang mit einem solchen Vorfall.
8.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Anmeldedaten vertraulich zu behandeln und jede Anmeldung auf eine Person zu beschränken. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ein Benutzerkonto mit anderen Personen zu teilen.
8.6. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Konto des Auftragnehmers sofort und ohne Vorwarnung zu löschen, wenn der Auftragnehmer gegen die oben genannten Bedingungen verstößt. Wenn wir nach eigenem Ermessen feststellen, dass der Auftragnehmer seine Zugriffsrechte auf die Plattform missbraucht hat, wird die Kündigung ohne Vorwarnung sofort wirksam. Das Unternehmen wird nach Möglichkeit versuchen, den Auftragnehmer im Voraus zu kontaktieren, um ihm eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
8.7. Der Auftragnehmer darf keine Videos, Bilder, Texte, Tonaufnahmen oder andere Werke (zusammenfassend "Inhalte") hochladen, einstellen oder übertragen (zusammenfassend "übermitteln"), die:
• Urheberrechte oder andere Rechte Dritter (z. B. Markenrechte, Datenschutzrechte usw.) verletzen;
• Sexuelle Inhalte oder Pornografie enthalten (wobei jedoch nicht-sexuelle Nacktheit erlaubt ist);
• hasserfüllte, verleumderische oder diskriminierende Inhalte enthalten oder zum Hass gegen eine Person oder Gruppe aufrufen;
• Minderjährige ausbeutet;
• illegale Handlungen oder extreme Gewalt darstellen;
• Darstellung von Tierquälerei oder extremer Gewalt gegenüber Tieren enthalten;
• Betrügerische oder zweifelhafte Geschäftsmodelle fördern;
• oder gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.
8.8. Das Unternehmen hat das Recht, Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn der Auftragnehmer und die mit ihm verbundenen Nutzer Inhalte hochladen, die diesen Regeln widersprechen.
8.9. Die Kündigung des Abonnements des Auftragnehmers hat zur Folge, dass dessen Inhalte für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag, an dem das Abonnement von uns oder dem Auftragnehmer gekündigt wurde, gespeichert werden. Die Inhalte können innerhalb dieses Zeitraums wieder aktiviert werden. Danach werden die Inhalte und die damit verbundenen Informationen unwiderruflich gelöscht.
9.1. Geistige Eigentumsrechte an der Software: Das Unternehmen behält alle Rechte, Titel und Interessen an unseren jeweiligen Patenten, Erfindungen, Urheberrechten, Marken, Domänennamen und allen anderen geistigen oder Eigentums- und/oder Schutzrechten. Die dem Auftragnehmer gewährten Rechte zur Nutzung des Dienstes übertragen keine Rechte an Patenten, Erfindungen, Urheberrechten, Marken, Domänennamen oder sonstigem geistigen Eigentum von uns.
9.2. Das Urheberrecht für alle mit der Plattform erstellten Inhalte liegt beim Auftragnehmer.
9.3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Inhalte, die keine geschäftskritischen oder persönlichen Daten enthalten, für Marketingzwecke und Referenzmaterial zu verwenden.
10.1. Bei der Bereitstellung der Plattform und des Dienstes für den Auftragnehmer wird das Unternehmen alle administrativen und technischen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität Ihrer Daten zu schützen.
10.2. Das Unternehmen hat nur dann Zugriff auf das Konto des Auftragnehmers, wenn dieser technische Unterstützung anfordert. Kein Mitarbeiter des Unternehmens wird ohne vorheriger expliziter Aufforderung (wie der Anforderung von technischer Unterstützung) auf das Konto des Vertragspartners zugreifen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und in solchen Fällen wird das Unternehmen, soweit gesetzlich zulässig, den Vertragspartner informieren.
10.3. Das Unternehmen hat das Recht, diese Daten im Hinblick auf allgemeine Trends und Zahlen zu analysieren, jedoch nicht auf persönlicher Ebene oder auf der Ebene des Vertragspartners, es sei denn, der Vertragspartner hat dem zugestimmt oder dies beantragt.
Weitere Informationen zum Datenschutz befinden sich unter https://learningsuite.io/legal/datenschutz.
11.1. Keine Folgeschäden: Unter keinen Umständen und unter keiner Rechtstheorie (sei es durch Vertrag, Fahrlässigkeit oder anderweitig) haftet eine der Vertragsparteien dieser Bedingungen oder die verbundenen Unternehmen dieser Partei oder ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Lizenzgeber gegenüber der anderen Partei oder einem Dritten für indirekte, beiläufig entstandene, exemplarische Schäden, Folgeschäden, Schäden mit Strafcharakter oder andere ähnliche Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Verkäufe oder Geschäfte, Geschäftsunterbrechungen oder anderer Verluste, die einer solchen Partei im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder dem Dienst entstanden sind.
11.2. Begrenzung des Schadensersatzes in Geld: Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen ist die Gesamthaftung des Unternehmens und des Auftragnehmers (einschließlich aller seiner verbundenen Unternehmen) für Schäden (in Geld oder anderweitig), die vom Auftragnehmer oder einem Dritten im Zusammenhang mit unserem Dienst geltend gemacht werden, auf den niedrigeren der folgenden Beträge begrenzt: (i) tatsächlich entstandene Schäden oder (ii) 100 % der vom Auftragnehmer für den Dienst gezahlten oder zu zahlenden Zahlungen während der letzten zwölf (12) Monate vor der Geltendmachung des Anspruchs oder während der Dauer der laufenden Laufzeit. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass der wesentliche Zweck darin besteht, die Risiken im Rahmen dieser Bedingungen zwischen den Parteien aufzuteilen und ihre potenzielle Haftung angesichts der im Rahmen dieser Vereinbarung erhobenen Gebühren zu begrenzen, die wesentlich höher gewesen wären, wenn das Unternehmen eine andere als die hierin festgelegte Haftung übernommen hätte. Die Parteien haben sich bei ihrer Entscheidung, diese Bedingungen einzugehen, auf diese Einschränkungen verlassen.
11.3. Die Haftung für die Verletzung der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und des geistigen Eigentums Dritter ist für beide Parteien unbegrenzt.
12.1. Schadloshaltung durch das Unternehmen
Das Unternehmen stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund der Nutzung der Plattform durch das Unternehmen erhoben werden und in denen behauptet wird, dass die Plattform ein gültiges Patent oder Urheberrecht verletze oder Geschäftsgeheimnisse Dritter veruntreue (diese Ansprüche werden zusammenfassend als "Ansprüche" bezeichnet). Das Unternehmen verteidigt sich auf eigene Kosten gegen solche Ansprüche und zahlt den in diesem Zusammenhang vereinbarten oder rechtskräftig zugesprochenen Schadenersatz, einschließlich der angemessenen Gebühren und Auslagen der vom Unternehmen mit der Verteidigung beauftragten Anwälte, vorausgesetzt, dass (i) der Auftragnehmer die Gesellschaft unverzüglich von der Androhung oder Mitteilung eines solchen Anspruchs in Kenntnis setzt, (ii) die Gesellschaft die alleinige und ausschließliche Kontrolle und Befugnis zur Auswahl der Verteidigungsanwälte, zur Verteidigung und/oder zur Beilegung eines solchen Anspruchs hat und (iii) der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang vollständig mit dem Unternehmen kooperiert. Wenn die Nutzung der Plattform durch den Auftragnehmer Gegenstand eines solchen Anspruchs geworden ist oder nach unserer Auffassung wahrscheinlich werden wird, werden wir den Dienst ersetzen oder modifizieren, um ihn durch eine Modifikation der Plattform durch eine andere Person als das Unternehmen nicht verletzend zu machen.
12.2. Schadloshaltung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten gegen jegliche Ansprüche, Klagen oder Forderungen, einschließlich angemessener Gebühren für Rechtsberatung und professionelle Dienstleistungen, die sich aus der Verletzung dieser Bedingungen oder dem Zugang, der Nutzung, dem Missbrauch oder der illegalen Nutzung des Dienstes durch den Auftragnehmer und seine Nutzer ergeben. Das Unternehmen wird Sie über alle derartigen Ansprüche, Klagen oder Verfahren in Kenntnis setzen.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle über jede Angelegenheit zu übernehmen, die gemäß diesem Abschnitt entschädigungspflichtig ist; in diesem Fall stimmen Sie zu, mit allen angemessenen Anfragen zu kooperieren, um unsere Verteidigung in dieser Angelegenheit zu unterstützen.
Die Vereinbarung begründet keine Partnerschaft, kein Franchise, kein Joint Venture, keine Agentur, kein Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung vom Gericht so zu ändern und auszulegen, dass die ursprüngliche Bestimmung im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang erreicht wird, und die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben in Kraft.
Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an die andere Vertragspartei kann jede Vertragspartei die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne Einschränkung abtreten oder übertragen, vorausgesetzt, der Erwerber erklärt sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung voll einverstanden. Alle dieser Vereinbarung vorangegangenen Versionen von Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien (mit Ausnahme von schriftlichen Vereinbarungen, die von beiden Parteien ausdrücklich akzeptiert und ausgeführt wurden) verlieren ihre Geltung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Wir sind berechtigt, diese Lizenzvereinbarung von Zeit zu Zeit zu ändern; in diesem Fall treten die neuen Bedingungen an die Stelle früherer Versionen, sofern solche Änderungen die dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen nicht wesentlich verringern. Der Auftragnehmer wird schriftlich über die neue Lizenzvereinbarung informiert.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht und ist nach diesem auszulegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Scheitert das Schiedsverfahren, so werden alle Streitigkeiten durch das zuständige Gericht in Graz endgültig entschieden.
Im Rahmen dieses Vertrages werden keine weiteren Rechte oder Lizenzen stillschweigend, durch Rechtsverwirkung, Gesetz oder auf andere Weise gewährt, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen.
Diese Lizenzvereinbarung samt Anhang wird durch Anklicken von "Ich stimme zu" auf dem Registrierungsbildschirm auf unserer Website wirksam. Sie wird dem Auftragnehmer per E-Mail zugesandt.
gemäß Art 28 DSGVO
Diese Auftragsverarbeitervereinbarung ("Vereinbarung") ist Teil der Lizenzvereinbarung ("Hauptvertrag") zwischen dem Auftragnehmer aus der obigen Lizenzvereinbarung, im Weiteren das „Unternehmen“, und der LearningSuite GmbH, genannt "Auftragsverarbeiter", zusammen die "Parteien".
(A) Das Unternehmen handelt als Verantwortlicher.
(B) Das Unternehmen möchte im Rahmen der Benutzung der Plattform „LearningSuite“ die Verarbeitung von Plattformdaten (definiert unter Absatz 3) der betroffenen Personenkategorien (definiert unter Absatz 4), die die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, an den Auftragsverarbeiter übertragen. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt sich der Erfüllung der Verpflichtungen Subauftragsverarbeitern zu bedienen und diesen die Verarbeitung zu übertragen.
(C) Die Parteien streben eine Auftragsverarbeitervereinbarung an, die den Anforderungen des geltenden Rechtsrahmens in Bezug auf die Datenverarbeitung und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) gerecht wird.
(D) Die Vertragsparteien wollen ihre Rechte und Pflichten regeln.
ES WIRD FOLGENDES VEREINBART:
1.1. Sofern hierin nicht anders definiert, haben die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe und Ausdrücke die folgende Bedeutung:
1.1.1. “Vereinbarung” bezeichnet diese Auftragsverarbeitervereinbarung samt Anhang;
1.1.2. “Plattformdaten” bezeichnet alle Daten, die von einem Auftragsverarbeiter im Namen des Unternehmens gemäß oder in Verbindung mit dem Hauptvertrag verarbeitet werden;
1.1.3. "Datenschutzgesetze" sind die in Österreich anwendbaren Datenschutzgesetze und, soweit anwendbar, die Datenschutzgesetze eines anderen Landes;
1.1.4. "EU-Datenschutzgesetze" bezeichnet die EU-Richtlinie 95/46/EG, wie sie in die innerstaatliche Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde und geändert, ersetzt oder ersetzt wird, einschließlich der DSGVO und der Gesetze zur Umsetzung oder Ergänzung der DSGVO;
1.1.5. “DSGVO” bezeichnet die EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679;
1.1.6. “Datenübermittlung” bedeutet:
1.1.6.1 eine Übermittlung von Plattformdaten vom Unternehmen an einen Auftragsverarbeiter; oder
1.1.6.2 eine Weiterübermittlung von Plattformdaten von einem Auftragsverarbeiter an einen Sub-Auftragsverarbeiter oder zwischen zwei Niederlassungen eines Auftragsverarbeiters, jeweils in Fällen, in denen eine solche Übermittlung durch Datenschutzgesetze (oder durch die Bedingungen von Datenübermittlungsvereinbarungen, die eingerichtet wurden, um die Datenübermittlungsbeschränkungen der Datenschutzgesetze zu berücksichtigen) verboten wäre;
1.1.7. „Dienste" bezeichnet die vom Unternehmen bereitgestellte Plattform;
1.1.8. “Sub-Auftragsverarbeiter” bezeichnet jede Person, die vom oder im Namen des Auftragsverarbeiters mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Namen des Unternehmens in Verbindung mit dem Vertrag beauftragt wird;
1.2. Die Begriffe "Kommission", "für die Verarbeitung Verantwortlicher", "betroffene Person", "Mitgliedstaat", "personenbezogene Daten", "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten", "Verarbeitung" und "Aufsichtsbehörde" haben die gleiche Bedeutung wie in der DSGVO, und die entsprechenden Begriffe sind entsprechend auszulegen.
2.1. Der Auftragsverarbeiter muss:
2.1.1. bei der Verarbeitung von Plattformdaten alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten; und
2.1.2. darf Plattformdaten nur nach den dokumentierten Anweisungen des jeweiligen Unternehmens verarbeiten.
2.2. Das Unternehmen weist den Auftragsverarbeiter an, Plattformdaten zu verarbeiten.
Folgende Daten werden vom Auftragsverarbeiter verarbeitet:
• Bestandsdaten (Namen, Adressen),
• Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummern, Fax, Messenger, etc.),
• Inhaltsdaten (Texteingaben, Fotografien, Videos, etc.),
• Vertragsdaten (Zeitpunkt, Inhalt, Zahlungsinformationen, Kundenkategorie, Bonitätsdaten, etc.),
• Abrechnungsdaten (Zahlungsinformationen, Adressen, etc.),
• Nutzungsdaten (Interessen, Besuchte Webseiten, Kaufverhalten, Zugriffszeiten, etc.),
• Meta-/Kommunikationsdaten (Geräte-IDs, IP-Adressen, Standortdaten, etc.).
Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung:
• Plattformnutzer des Unternehmens.
Der Auftragsverarbeiter ergreift angemessene Maßnahmen, um die Zuverlässigkeit aller Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Auftragnehmer des Auftragsverarbeiters, die Zugang zu den Plattformdaten haben, zu gewährleisten, wobei in jedem Fall sichergestellt wird, dass der Zugang streng auf die Personen beschränkt ist, die die betreffenden Plattformdaten kennen müssen bzw. auf sie zugreifen müssen, soweit dies für die Zwecke des Hauptvertrags unbedingt erforderlich ist, und um die geltenden Gesetze im Zusammenhang mit den Pflichten dieser Personen gegenüber dem Auftragsverarbeiter einzuhalten, wobei sichergestellt wird, dass alle diese Personen Vertraulichkeitsverpflichtungen oder beruflichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterworfen sind.
6.1. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Auftragsverarbeiter in Bezug auf die Plattformdaten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein diesem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, gegebenenfalls einschließlich der in Artikel 32 Absatz 1 DSGVO genannten Maßnahmen.
6.2. Bei der Bewertung des angemessenen Sicherheitsniveaus berücksichtigt der Auftragsverarbeiter insbesondere die Risiken, die sich aus der Verarbeitung ergeben, insbesondere aus einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
7.1. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, jeden Unterauftragsverarbeiter, der zur Erfüllung seiner Pflichten erforderlich ist, zu beauftragen und seine Daten weiterzugeben.
7.2. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung werden vom Auftragsverarbeiter bereits Sub-Auftragsverarbeiter herangezogen. Der Lizenznehmer hat das Recht Auskunft zu begehren und der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet ihm Name, Anschrift und Auftragsinhalt der Sub-Auftragsverarbeiter sowie den Umfang der Beauftragung bekannt zu geben.
8.1. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter das Unternehmen, indem er geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, soweit dies möglich ist, um die Verpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen, wie sie vom Unternehmen vernünftigerweise verstanden werden, um auf Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person gemäß den Datenschutzgesetzen zu reagieren.
8.2. Der Auftragsverarbeiter muss:
8.2.1. das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen, wenn er eine Anfrage einer betroffenen Person gemäß einem Datenschutzgesetz in Bezug auf die Plattformdaten erhält
8.2.2. und sicherstellen, dass er auf dieses Ersuchen nur auf dokumentierte Anweisungen des Unternehmens oder aufgrund von anwendbaren Gesetzen, denen der Auftragsverarbeiter unterliegt, antwortet; in diesem Fall muss der Auftragsverarbeiter das Unternehmen, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen zulässig ist, über diese rechtlichen Anforderungen informieren, bevor der Auftragsverarbeiter auf das Ersuchen antwortet.
9.1. Der Auftragsverarbeiter hat das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Kenntnis erlangt, die die Plattformdaten betrifft, und dem Unternehmen ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, damit das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Meldung oder Information der betroffenen Personen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den Datenschutzgesetzen nachkommen kann.
9.2. Der Auftragsverarbeiter arbeitet mit dem Unternehmen zusammen und ergreift auf Anweisung des Unternehmens angemessene Maßnahmen, um bei der Untersuchung, Abschwächung und Behebung eines solchen Verstoßes gegen den Schutz personenbezogener Daten zu helfen.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt das Unternehmen in angemessener Weise bei allen Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen mit Aufsichtsbehörden oder anderen zuständigen Datenschutzbehörden, die das Unternehmen nach vernünftigem Ermessen gemäß Artikel 35 oder 36 der DSGVO oder gleichwertigen Bestimmungen anderer Datenschutzgesetze für erforderlich hält, und zwar jeweils ausschließlich in Bezug auf die Verarbeitung von Plattformdaten durch die Auftragsverarbeiter und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der den Auftragsverarbeitern vorliegenden Informationen.
11.1. Diese Vereinbarung ist Teil des Hauptvertrages, der Lizenzvereinbarung, und ist an dessen Laufzeit gekoppelt. Diese Vereinbarung endet mit dem Tag der Beendigung des Hauptvertrages.
11.2. Vorbehaltlich dieses Abschnitts 11 hat der Auftragsverarbeiter unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 10 Werktagen nach dem Datum der Beendigung von Diensten, die die Verarbeitung von Plattformdaten beinhalten (das "Beendigungsdatum"), alle Kopien dieser Plattformdaten ordnungsgemäß zu löschen und für ihre Löschung zu sorgen.
12.1. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Unternehmen auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieses Vertrags nachzuweisen, und gestattet Audits, einschließlich Inspektionen, durch das Unternehmen oder einen vom Unternehmen beauftragten Prüfer in Bezug auf die Verarbeitung der Plattformdaten durch die Auftragsverarbeiter und trägt dazu bei.
12.2. Informations- und Prüfungsrechte des Unternehmens ergeben sich aus Abschnitt 8 nur insoweit, als der Vertrag ihnen nicht anderweitig Informations- und Prüfungsrechte einräumt, die den einschlägigen Anforderungen des Datenschutzrechts entsprechen.
13.1. Der Auftragsverarbeiter darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine Daten in Länder außerhalb der EU und/oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen oder deren Übertragung genehmigen. Werden personenbezogene Daten, die im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitet werden, aus einem Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt, so stellen die Parteien sicher, dass die personenbezogenen Daten angemessen geschützt werden. Durch welche Maßnahmen dies sichergestellt wird, ist primär zwischen den Parteien zu vereinbaren. Wird eine diesbezügliche Vereinbarung unterlassen, verwenden die Parteien die von der EU genehmigten Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten.
14.1. Vertraulichkeit: Jede Partei muss diesen Vertrag und die Informationen, die sie über die andere Partei und deren Geschäfte im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält ("vertrauliche Informationen"), vertraulich behandeln und darf diese vertraulichen Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei verwenden oder offenlegen, es sei denn:
eine Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben oder die betreffenden Informationen sind bereits öffentlich bekannt.
14.2. Bekanntmachungen: Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und werden persönlich, per Post oder per E-Mail an die in der Überschrift dieses Vertrages angegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse oder an eine andere, von den Parteien mitgeteilte Adresse zugestellt.
Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht und ist nach diesem auszulegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Scheitert das Schiedsverfahren, so werden alle Streitigkeiten durch das zuständige Gericht in Graz endgültig entschieden.