AGB

Stand Juni 2026

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Unternehmer (B2B) Über die Nutzung der Online-plattform Learningsuite

  1. PRÄAMBEL
    1. Die LearningSuite FlexCo, FN 556105b, (Auftragnehmerin) hat die LEARNINGSUITE-Plattform (Plattform) entwickelt und stellt diese ihren Vertragspartnern als Online-Lernplattform zur Verfügung. Die Plattform ermöglicht dem Vertragspartner, Kurse und Dienstleistungen (Inhalte) für seine Nutzer zu erstellen, zu gestalten und zu veröffentlichen.
    2. Die Auftragnehmerin ist weder Anbieter von Inhalten noch eine Bildungseinrichtung.
  1. GELTUNG
    1. Für alle Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse mit der Auftragnehmerin sowie sämtliche Leistungen, die die Auftragnehmerin gegenüber ihren Vertragspartnern (Vertragspartner) hinsichtlich der Plattform erbringt, gelten ausschließlich die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen (Nutzungsbedingungen). Abweichendes gilt nur, wenn es schriftlich mit der Auftragnehmerin vereinbart worden ist.
    2. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich an Vertragspartner, die Unternehmer (B2B) und keine Verbraucher sind. Die Auftragnehmerin erklärt ausdrücklich, nur aufgrund dieser ausschließlichen AGB und Nutzungsbedingungen kontrahieren zu wollen. Die Auftragnehmerin weist zudem darauf hin, dass, sofern einzelne Dienstleistungen in Bezug auf die Plattform durch Dritte erbracht werden, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zusätzlich gelten.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsformblätter oder sonstige Leistungs- oder Verkaufsbedingungen von Vertragspartnern, die beispielsweise auf Angeboten oder sonstiger Korrespondenz des Vertragspartners angeführt sind, werden nicht Bestandteil des Vertrags mit der Auftragnehmerin, auch wenn diesen nicht widersprochen wird, es sei denn, die Auftragnehmerin hat diesen vorab schriftlich zugestimmt. Wird im Einzelfall der Geltung abweichender Vereinbarungen schriftlich zugestimmt, so gelten die Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall und nur für die jeweiligen Vertragsbedingungen, auf die sie sich beziehen.
    4. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB und Nutzungsbedingungen kann jederzeit im Internet unter https://learningsuite.io/legal/agb eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw. kann auf Anfrage übermittelt werden.
    5. In den AGB verwendete geschlechterspezifische Bezeichnungen geltend für jegliche Form gleichermaßen.
    6. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS
    1. Sämtliche Angaben der Auftragnehmerin zu den angebotenen Leistungen an Vertragspartner oder auf der Website der Auftragnehmerin sind unverbindlich und freibleibend.
    2. Verbindliche Angebote der Auftragnehmerin können vom Vertragspartner nur innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.
    3. Die zu Angaben der jeweiligen Leistungen der Auftragnehmerin gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, etc., gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.
    4. Allfällige Angebote der Auftragnehmerin können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot der Auftragnehmerin ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von der Auftragnehmerin angenommen werden kann.
  1. RECHTEEINRÄUMUNG
    1. Vorbehaltlich und unter der Voraussetzung, dass der Vertragspartner die AGB, die Nutzungsbedingungen und allfällige sonstige mit der Auftragnehmerin geschlossene Vereinbarungen strikt einhält, insbesondere jedoch nicht nur die jeweils vereinbarten Entgelte jeweils zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt, räumt die Auftragnehmerin dem Vertragspartner ein nicht ausschließliches, einfaches, zeitlich auf die Laufzeit dieser AGB beschränktes, geographisch jedoch unbeschränktes, nicht übertragbares oder unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Plattform, beschränkt auf die vereinbarte Anzahl an Nutzern, ein. Die Nutzung darf ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen (zB AGB, Nutzungsbedingungen) erfolgen.
    2. Weitere oder darüberhinausgehende Rechte hinsichtlich der Plattform werden durch diesen Vertrag nicht eingeräumt. Der Vertragspartner darf die Software der Plattform nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn, dies ist aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig.
    3. Bei einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte an der Plattform oder an der ihr zugrundeliegenden Software durch den Vertragspartner endet der Vertrag und das Nutzungsrecht gemäß Punkt 4.1. mit sofortiger Wirkung automatisch.
  1. LEISTUNGSUMFANG; NUTZUNGSRECHT; LEISTUNGSTERMINE
    1. Die Auftragnehmerin stellt dem Vertragspartner und dessen Vertragspartnern (Nutzer) während aufrechtem Vertragsverhältnis einen Account für den Zugang zur Plattform über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Die Plattform wird in einem Rechenzentrum gehostet. Die Software wird als Software as a Service („SaaS“) angeboten.
    2. Über die Plattform haben die Vertragspartner das Recht und die Möglichkeit, Inhalte in Form von Online-Kursen und Online-Dienstleistungen für ihre Nutzer zu erstellen, zu gestalten und zu veröffentlichen. Diese Inhalte und Daten sind nicht jedermann, sondern nur dem geschlossenen Kreis der vom Vertragspartner freigeschalteten Nutzer zugänglich. Jeder Nutzer akzeptiert die Geltung der Nutzungsbedingungen im Zuge des Registrierungsvorgangs auf der Plattform sowie bei jedem Abrufen von Inhalten.
    3. Die Flüssigkeit bzw. Geschwindigkeit hinsichtlich der Nutzung der Plattform hängt von der jeweils verfügbaren Internetverbindung (z.B. verfügbare Bandbreite, etc) des Vertragspartners bzw. des Nutzers sowie davon ab, ob andere Vertragspartner bzw. Nutzer gleichzeitig die Plattform nutzen.
    4. Eine Basiseinrichtung des Accounts des Vertragspartners erfolgt durch die Auftragnehmerin. Etwaige Schulungen oder Beratungsleistung im Zusammenhang mit der Einrichtung oder des Betriebs des Accounts des Vertragspartners sind nicht Teil dieses Vertrages und sind bei Bedarf optional bzw gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
    5. Als Übergabepunkt für die Nutzung der Plattform bzw den Zugang zum Account ist der Routerausgang des von der Auftragnehmerin genutzten Rechenzentrums definiert. Die Internetanbindung des Vertragspartners, deren Aufrechterhaltung, die ausreichende Geschwindigkeit derselben sowie zu erfüllende Hard- und Softwarevoraussetzungen (dies betrifft insbesondere Webbrowser, die sich innerhalb des Support Lifecycle des jeweiligen Herstellers befinden müssen, sowie die zu deren Betrieb notwendige Hardwareausstattung) aufseiten des Vertragspartners sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und hat der Vertragspartner dafür selbst Sorge zu tragen.
    6. Die Plattform steht an 7 Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung. Eine bestimmte Erreichbarkeit im Jahresmittel wird von der Auftragnehmerin ausdrücklich nicht zugesagt. Sie wird sich redlich bemühen, eine übliche Erreichbarkeit zu gewährleisten. Der Vertragspartner oder ein Nutzer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige oder eine sonstige bestimmte Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der Plattform und die Auftragnehmerin gibt diesbezüglich weder eine Zusicherung oder Gewährleistung ab noch übernimmt sie dafür eine Haftung.
    7. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Zugang zu und die Leistung der Plattform zeitweilig oder dauerhaft, wenn dies für Wartungsarbeiten, Updates, die Sicherheit und Systemintegrität erforderlich ist, zu unterbrechen, einzuschränken oder vollständig einzustellen.
    8. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht, den Leistungsumfang zu ändern, ausdrücklich vor.
      1. Technisch notwendige und sicherheitsrelevante Änderungen wird die Auftragnehmerin, soweit tunlich und möglich, eine Woche vorab dem Vertragspartner bekanntgeben und, soweit tunlich und möglich, außerhalb von üblichen Geschäftszeiten durchführen. Selbiges gilt für Änderungen, die (i) auf gesetzliche oder sonstige Bestimmungen mit normativer Wirkung oder gerichtliche oder behördliche Anordnung zurückzuführen sind, (ii) die ausschließlich oder überwiegend zum Vorteil des Vertragspartners sind, oder (iii) die keine wesentliche Einschränkung der Leistung bzw. Nutzbarkeit der Plattform für den Vertragspartner mit sich bringen. Gegen diese Änderungen steht dem Vertragspartner kein Recht auf Widerspruch oder auf Kündigung des Vertragsverhältnisses zu.
      2. Änderungen, die die Leistung bzw. Nutzbarkeit der Plattform für den Vertragspartner wesentlich einschränken, werden dem Vertragspartner mindestens eine Woche vorab mitgeteilt. Der Vertragspartner ist berechtigt, binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch zu erheben. Im Fall des Widerspruchs werden die Änderungen für den jeweiligen Vertragspartner nicht wirksam. Die Auftragnehmerin hat jedoch das Recht, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Dem Vertragspartner steht kein Recht auf Schadenersatz oder sonstiger Entschädigung aufgrund der ausgesprochenen Kündigung des Auftragnehmers zu. Der Vertragspartner ist diesfalls nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu bezahlen. Er erhält das Entgelt anteilig für den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurück, sofern es hierfür im Voraus entrichtet wurde.
      3. Werden Dienste oder Module kostenlos von der Auftragnehmerin bereitgestellt, so ist diese jederzeit berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch steht dem Vertragspartner dadurch nicht zu.
    9. Alle über die in diesem Punkt 5. beschriebenen hinausgehenden Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und sind bei Bedarf optional bzw. gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
    10. Allfällige Leistungstermine werden von der Auftragnehmerin nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.
    11. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vereinbarte Leistungstermine zu verschieben bzw. Fristen für die Leistungserbringung zu verändern, wenn deren Einhaltung unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte, Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Sublieferanten oder Erfüllungsgehilfen eintreten.
    12. Führen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände dazu, dass die Auftragnehmerin nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.
    13. Die Auftragnehmerin kann nach freiem Ermessen die Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder derartige Leistungen teilweise oder zur Gänze substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners. Die Auftragnehmerin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Vertragspartner einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit der Auftragnehmerin aus wichtigem Grund.
    14. Über die Plattform ist jeder Vertragspartner berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, als zusätzliches Feature bestimmte von Drittanbietern (zB Open AI, Anthropic, Google Cloud, Gemini), (der oder die 3PP), angebotene KI-Anwendungen, etwa in Form von Chatbots (KI-Agent, KI-Concierge) zur Nutzung für sich und seine Nutzer auszuwählen und freizuschalten (3PP KI-Anwendungen). Die Auswahl von 3PP KI-Anwendungen ist dem Vertragspartner nicht gestattet, wenn unter seinen Nutzern Minderjährige sind, wobei der Vertragspartner diesbezüglich die alleinige Haftung trägt. Der Vertragspartner nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Auftragnehmerin das Alter der Nutzer nicht durch technische Verifikationsmaßnahmen überprüft.
      1. Der Vertragspartner anerkennt, dass der jeweilige 3PP Anbieter der ausgewählten 3PP KI-Anwendungen bleibt, der Vertragspartner und seine freigeschalteten Nutzer haben dabei die jeweiligen Nutzungsbedingungen und sonstigen anwendbaren Richtlinien des 3PP einzuhalten und nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass diese von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können. Die Auftragnehmerin stellt dabei lediglich den Zugang über die Plattform bereit, die 3PP KI-Anwendungen werden von der Auftragnehmerin weder entwickelt oder verändert noch nimmt sie eine Zweckbestimmung vor. Gemäß den 3PP werden keine Daten aus der Nutzung als Trainingsdaten an den jeweiligen 3PP weitergegeben.
      2. Ausschließlich der Vertragspartner legt selbst die Zweckbestimmung der von ihm ausgewählten 3PP KI-Anwendungen für sich und seine Nutzer fest und ist allein für die Einhaltung der festgelegten Zweckbestimmung verantwortlich. Der Vertragspartner anerkennt ausdrücklich, dass er aufgrund seiner Entscheidung, (i) wer als Nutzer Zugang zur Plattform erhält, (ii) ob und welche 3PP KI-Anwendungen ausgewählt werden, und (iii) für welche Zwecke diese eingesetzt werden, als Betreiber gemäß Art 3 Z 4 gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) fungiert.
      3. Sie verpflichten sich und jeden ihrer Nutzer, die 3PP KI-Anwendungen nicht in der Art und Weise einzusetzen, die nach der KI-VO (i) eine der verbotenen Praktiken im KI-Bereich verwirklicht, (ii) als Hochrisiko-KI-System einzustufen ist, oder (iii) einen Hochrisiko-Einsatz darstellt.
      4. Der Vertragspartner nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass ihm als Betreiber bei einem Zuwiderhandeln gegen die Verpflichtung in Punkt 5.14.3., (i) bei Vorliegen verbotener KI-Praktiken insbesondere hohe Strafen drohen (Art 5 iVm 99 KI-VO), (ii) bei Vorliegen eines Hochrisiko Einsatzes bzw der Einstufung als Hochrisiko-KI-System die Einhaltung der Pflichten des Art 26 KI-VO obliegt. Der Vertragspartner hält die Auftragnehmerin sowie deren Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in Bezug auf jede Verwendung entgegen Punkt 5.14.3. durch diesen oder einen der von ihm freigeschalteten Nutzer vollständig schad- und klaglos, einschließlich sämtliche Ansprüche Dritter, behördlicher Maßnahmen und Verfahren, sämtlicher Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten. Der Vertragspartner hat die Auftragnehmerin im Fall von behördlichen Anfragen, Verfahren oder Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einem Hochrisiko-Einsatz unverzüglich zu informieren und die Auftragnehmerin bei der Abwehr solcher Ansprüche bestmöglich zu unterstützen. Davon unberührt bleiben sinngemäß die in Punkt 6.10 Rechte der Auftragnehmerin in Bezug auf Herabstufung, Sperre des Zugangs bis hin zur Vertragsauflösung.
  1. PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS
    1. Der Vertragspartner hat die Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang zu jeder Zeit und nach besten Kräften unterstützen. Der Vertragspartner hat der Auftragnehmerin zeitgerecht, vollständig und laufend alle Informationen, Unterlagen und Daten zugänglich zu machen, die für die jeweilige Leistungserbringung erforderlich sind. Er hat die Auftragnehmerin von allen Umständen zu informieren, die für die Vertragserfüllung von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Auftragnehmerin wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.
    2. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass er bzw. die Nutzer über einen ausreichend schnellen und stabilen Internetanschluss verfügen sowie zur Nutzung der Plattform über einen gängigen Internetbrowser (ein Internetbrowser den zumindest 1% der Internetuser verwenden) in der aktuellen Version verfügen. Der Internetbrowser hat über sämtliche Updates zu verfügen und hat Javascript zu unterstützen. Für den Fall, dass die Nutzung der Plattform über eine mobile Anwendung (App) erfolgt, hat der Vertragspartner dafür zu sorgen, dass er bzw. die Nutzer die Plattform auf einem gängigen marktüblichen mobilen Betriebssystem nutzen. Als Mindeststandard gilt ein Betriebssystem, das offiziell von der Google Inc. (Android) oder der Apple Inc. (IOS) angeboten und vertrieben wird, jeweils in einer zum Zeitpunkt der Nutzung noch vom jeweiligen Hersteller unterstützten und mit Sicherheitsupdates versorgten Version.
    3. Der Vertragspartner hat die von ihm bzw. den Nutzern verwendeten Benutzerkonten sowie deren Identifikations- und Authentifikationsmerkmale geheimzuhalten, vor unberechtigten Dritten zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Der Vertragspartner sowie die Nutzer haben überdies bei der Wahl von Identifikations- und Authentifikationsmerkmalen darauf zu achten, dass diese dem Stand der Technik entsprechen (z.B. Länge und Komplexität eines Passworts). Der Vertragspartner hat die Verpflichtungen aus diesem Punkt den jeweiligen Nutzern vertraglich zu überbinden.
    4. Der Vertragspartner haftet für die missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung der Identifikations- und Authentifikationsmerkmale, sofern ihm die missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung zuzurechnen ist. Dem Vertragspartner ist das Verhalten seiner Nutzer direkt zuzurechnen. Zudem hat der Vertragspartner bei Kenntnis oder Kennenmüssen einer missbräuchlichen oder unberechtigten Nutzung den Nutzeraccount zu sperren und die Auftragnehmerin umgehend zu informieren.
    5. Die Plattform bzw. der Zugang zur Plattform darf Dritten, ausgenommen Nutzer, nicht lizensiert, verkauft, vermietet, übertragen oder zur Verfügung gestellt werden, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    6. Der Vertragspartner stellt sicher, dass Störungen über die für den technischen Support genannten Kanäle zur Kontaktaufnahme gemeldet und die zur Störungsbehebung notwendigen Informationen (Kundennummer, Problembeschreibung, etc.) übermittelt werden (siehe Punkt 7.). Der Vertragspartner hat die Störungsbehebungen im Wege der Fernwartung zu ermöglichen und hat die Auftragnehmerin bei geplanten Wartungsarbeiten angemessen zu unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
    7. Der Vertragspartner hat vor Übertragung von Daten und Inhalten auf die Plattform diese auf Viren oder Schadsoftware überprüfen. Die Übermittlung von infizierten Daten kann zu dringenden Wartungsarbeiten und damit zu Einschränkungen der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit führen.
    8. Der Vertragspartner darf weder eine Software noch andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verwenden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform zu beeinträchtigen.
    9. Der Vertragspartner hat bei der Nutzung der Plattform alle anwendbaren Gesetze zu beachten, die Nutzungsbedingungen einzuhalten, Rechtsmissbrauch, insbesondere jedoch nicht ausschließlich durch seine Nutzer, zu verhindern, zum Schutz der auf die Plattform übertragenen Inhalte und Daten die anerkannten Grundsätze der Datensicherheit und des Datenschutzes einzuhalten. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Inhalte oder Daten, die gegen gesetzliche oder sonstige Bestimmungen mit normativer Wirkung oder gegen gerichtliche oder behördliche Anordnungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, auf die Plattform zu übertragen.
    10. Der Vertragspartner ist für sämtliche Inhalte und Daten auf der Plattform selbst verantwortlich. Im Fall eines Verstoßes gegen Punkt 6.9. oder die Nutzungsbedingungen haftet der Vertragspartner und hat die Auftragnehmerin von jeder Haftung und jeglichen Kosten (insbesondere jedoch nicht ausschließlich Verfahrenskosten) und Strafen freizustellen. Im Fall einer Meldung des Vertragspartners an die Auftragnehmerin über rechtswidrige Inhalte oder Daten auf der Plattform, bleibt das Recht der Auftragnehmerin auf Feststellung der Rechtswidrigkeit und der Setzung von weiteren Maßnahmen, insbesondere jedoch nicht ausschließlich Herabstufung, Sperre des Zugangs oder Entfernung von Inhalten und Daten, Einschränkung der Möglichkeit der künftigen Bereitstellung von Inhalten und Daten auf der Plattform bis hin zur Schließung oder Aussetzung von Nutzerkonten oder der Auflösung des Vertrages mit dem Vertragspartner, unberührt.
    11. Der Vertragspartner hat sämtliche in den AGB und in den Nutzungsbedingungen festgelegten, von ihm einzuhaltenden Pflichten in Bezug auf die Plattform, auf seine Nutzer vollständig zu überbinden und haftet der Auftragnehmerin für alle Verstöße seiner Nutzer gegen diese Pflichten wie für seine eigenen Verstöße, und hat die Auftragnehmerin diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
  1. WARTUNG & SUPPORT
    1. Die Auftragnehmerin führt regelmäßig Wartungsarbeiten an der Plattform durch. Diese Wartungsarbeiten werden unter möglichst geringfügiger Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform durchgeführt. Die Auftragnehmerin hat jedoch das Recht, den Zugang zu und die Leistung der Plattform, zeitweilig oder dauerhaft, einzuschränken oder zu unterbrechen, wenn dies für Wartungsarbeiten erforderlich ist.
    2. Supporttätigkeiten der Auftragnehmerin im gewöhnlichen Umfang für unwesentliche Mängel sind im Entgelt inbegriffen. Support wird ausschließlich mittels Chat oder über das Help Center gewährt.
    3. Auftretende Mängel sind unverzüglich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu melden (siehe Punkt 12.5.). Die Meldung an das Supportteam erfolgt ausschließlich im Rahmen des bereitgestellten Ticketsystems. Solange die Auftragnehmerin über kein Ticketsystem verfügt, kann die Fehlermeldung per E-Mail erfolgen. Ergibt die Prüfung gemäß Punkt 12.3. durch die Auftragnehmerin, dass ein der Gewährleistung unterliegender Mangel vorliegt, geht die Auftragnehmerin nach den Festlegungen in Punkt 12. vor. Liegt ein unwesentlicher Mangel oder ein vom Vertragspartner zu vertretender Mangel vor, gelten die folgenden Bestimmungen dieses Punktes 7.
    4. Der Vertragspartner hat die Auftragnehmerin beim Support angemessen unterstützen, insbesondere durch Zurverfügungstellung aller zweckdienlichen Informationen und Einstellungen, Bereitstellung der Eingabe- und Ausgabedaten sowie den externen Zugriff auf Daten und Systeme des Vertragspartners. Ein über Punkt 7.2. hinausgehender Support ist kostenpflichtig, insbesondere jedoch nicht ausschließlich in den Fällen des Punktes 12.10., jedenfalls bei Vor-Ort-Einsätzen von Mitarbeitern der Auftragnehmerin oder bei Mängeln, die auf sonstige, nicht in der Sphäre der Auftragnehmerin gelegene Umstände zurückzuführen sind.
    5. Ist ein Mangel im Rahmen des Supports nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand behebbar, werden die Vertragsparteien das weitere Vorgehen abstimmen.
    6. Die Behebung von sämtlichen Mängeln, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, kann von der Auftragnehmerin in ihrem eigenen Ermessen abgelehnt werden, jedenfalls wird sie sämtliche von ihr erbrachten Supportleistungen für derartige Mängel dem Vertragspartner nach tatsächlichem Aufwand verrechnen.
  1. ZUGANGSSPERRE – ENTFERNUNG VON INHALTEN
    1. Macht ein Dritter gegenüber der Auftragnehmerin Ansprüche, hinsichtlich vom Vertragspartner oder einem seiner Nutzer zu verantwortende Inhalte auf der Plattform geltend oder verstoßen die auf der Plattform dem Vertragspartner zurechenbare Inhalte gegen die AGB oder die Nutzungsbedingungen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die entsprechenden Daten oder Inhalte zu sperren bzw. zu entfernen.
    2. Soweit der ordnungsgemäße Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform durch den Vertragspartner oder seinen Nutzern beeinträchtigt wird oder der Vertragspartner oder seine Nutzer gegen die Pflichten aus diesen AGB oder den Nutzungsbedingungen verstößt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Zugang des Vertragspartners bzw. der Nutzer temporär oder dauerhaft zu sperren.
  1. VERTRAGSLAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS
    1. Das Vertragsverhältnis wird befristet auf 12 Monate abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern das Vertragsverhältnis nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrags schriftlich gekündigt wird.
    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Die Auftragnehmerin ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen (außerordentliche Kündigung), wenn
      • der Vertragspartner oder einer der ihm zurechenbaren Nutzer eine wesentliche, ihm gemäß den AGB oder den Nutzungsbedingungen oder den mit ihm bestehenden Abreden obliegende Pflicht verletzt, wenn der Vertragspartner die Pflichtverletzung nach Setzung einer angemessenen Frist in einer Abmahnung durch die Auftragnehmerin nicht abgestellt und den Schaden wiedergutgemacht hat;
      • der Vertragspartner den Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung durch die Auftragnehmerin unter Setzung einer Nachfrist nicht behoben hat und die offene Forderung mehr als zwei Monate unberichtigt aushaftet;
      • über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
    3. Ein wichtiger Grund für die sofortige Auflösung des Vertrages durch die Auftragnehmerin ist weiters jedenfalls eine Verletzung der Punkte 4.2., 4.3., 5.14.3. und 14.1., wobei es hier keiner Abmahnung oder Wartezeit bedarf.
    4. Kündigungserklärungen bedürfen hinsichtlich der Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nutzung der vertragsgegenständlichen Plattform über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus ist nicht zulässig.
    5. Die Inhalte und Daten des Vertragspartners auf der Plattform werden noch für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Vertragsbeendigung gespeichert, bevor sie von der Auftragnehmerin unwiderruflich gelöscht werden, sofern der Vertragspartner nicht die sofortige Löschung schriftlich verlangt. Im Falle eines erneuten Vertragsabschlusses können die Inhalte innerhalb des genannten Zeitraumes wieder aktiviert werden.
  1. PREISE
    1. Das Entgelt für die Nutzung der Plattform wird grundsätzlich jährlich berechnet. Die jeweils gültigen Preise sind auf der Website ersichtlich und werden vor Vertragsschluss bekanntgegeben.
    2. Die Preise gelten für das jeweilige Abonnement (Vertragsverhältnis). Die Beauftragung von Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.
    3. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
    4. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens der Auftragnehmerin nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. jeweiligen Einfuhrabgaben, sowie exklusive allfälliger Versandkosten, Reisekosten und Spesen zu verstehen. Allfällige Abgaben, Steuern und Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
    5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Preise anzupassen, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist, wenn – durch die Auftragnehmerin unbeeinflussbare Umstände – nach Vertragsabschluss
      • Lieferanten/Dienstleister oder Subunternehmer ihre (Listen)preise für zur Ausführung der Dienstleistung bzw. Lieferung notwendiges Material ändern; diese Änderungen können dem Vertragspartner im vollen Umfang weiterverrechnet werden;
      • sich Löhne und Gehälter aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen oder Betriebskosten, Energiekosten, Transportkosten oder Steuern für die Auftragnehmerin geändert haben; die Anpassung erfolgt im Umfang der die Auftragnehmerin treffenden Kostensteigerung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem sich diese auf den Auftrag des Vertragspartners kostenerhöhend auswirken.
    6. Preisanpassungen werden dem Vertragspartner durch ein individuell adressiertes Schreiben (allenfalls per E-Mail) unter Angabe der Umstände und Gründe der Preiserhöhung samt den sich daraus ergebenden Änderungen durch die Auftragnehmerin mitgeteilt.
    7. Soweit auf den Internetseiten der Auftragnehmerin Rabatte und Sonderkonditionen ausgelobt werden, gelten diese nur für erstmalige Buchungen von Neukunden innerhalb des Aktionszeitraumes für die Mindestvertragslaufzeit. Im Falle einer Vertragsverlängerung gelten dann die zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung geltenden regulären Preise.
    8. Vor Leistungserbringung hat der Vertragspartner der Auftragnehmerin seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) bekanntzugeben. Gibt der Vertragspartner die UID-Nummer nicht oder nicht richtig bekannt oder er verwendet die UID-Nummer missbräuchlich, haftet er der Auftragnehmerin unbeschadet darüberhinausgehender Ansprüche insbesondere für die Zahlung der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Hat der Vertragspartner seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der EU, hat er der Auftragnehmerin auf andere Art und Weise seinen Unternehmerstatus nachzuweisen und behält sich die Auftragnehmerin die separate Verrechnung der Umsatzsteuer zuzüglich zu den angegebenen Preisen ausdrücklich vor.
    9. Werden in Auftrag gegebene Leistungen durch den Vertragspartner einseitig geändert oder abgebrochen, hat er der Auftragnehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen vereinbarungsgemäß zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern diese/r Änderung/Stornierung durch eine Pflichtverletzung des Vertragspartners begründet ist, hat dieser der Auftragnehmerin darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt zu erstatten (Stornogebühr). Weiters hat der Vertragspartner die Auftragnehmerin für allfällige Ansprüche Dritter wegen einer/einem derartigen Änderung/Stornierung der in Auftrag gegebenen Leistungen (zB Subauftragnehmer) vollkommen schad- und klaglos zu halten.
  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINSVERLUST
    1. Das Entgelt für die Nutzung der Plattform (Abonnemententgelt) ist jeweils mit Beginn eines Abrechnungszeitraumes zur Zahlung fällig. Im Rahmen der Einrichtung des Zugangs zur Plattform wählt der Vertragspartner die bevorzugte Zahlungsmethode aus. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, zu entscheiden, welche Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen.
    2. Sonstige Entgelte der Auftragnehmerin sind jeweils mit Rechnungslegung fällig, sofern keine Abweichungen schriftlich vereinbart wurden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sämtliche Barauslagen unverzüglich an den Vertragspartner weiter zu verrechnen.
    3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe; ausdrücklich vereinbart wird, dass die Auftragnehmerin weiters 4% Zinseszinsen ab Zahlungsverzug vom Vertragspartner zu fordern berechtigt ist.
    4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertragspartner als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten pro Mahnung EUR 40 sowie die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen (zB Spesen, Inkassobüro, Anwaltskosten, etc.) zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer, der Auftragnehmerin aus dem Zahlungsverzug erwachsenden Schäden bleibt davon unberührt.
    5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, sobald Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Auftragnehmerin durch den Vertragspartner gefährdet erscheint.
    6. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen abzurechnen und sofort fällig zu stellen. Im Übrigen gilt Punkt 11.5. Weiters ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.
    7. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, so behält sich die Auftragnehmerin bei Zahlungsverzug von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).
    8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
    9. Von der Auftragnehmerin gewährte oder vereinbarte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, Skonti) verfallen bei jeglichem Zahlungsverzug auch rückwirkend zur Gänze für den gesamten Auftrag.
    10. Unrechtmäßig vorgenommene Entgeltabzüge durch den Vertragspartner führen auch rückwirkend zum Verlust des gesamten Skontos und aller sonstigen Preisnachlässe für den gesamten Auftrag oder Teilleistungen.
    11. Bei Teilleistungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.
    12. Die Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege gilt als vereinbart, sofern der Vertragspartner der Auftragnehmerin seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht gegen eine Übermittlung per E-Mail ausspricht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.
  1. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE, HAFTUNG, AUSSCHLÜSSE
    1. Die Auftragnehmerin leistet Gewähr, über ausreichende Rechte an der Plattform zu verfügen und diese während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten, um dem Vertragspartner die mit dem Vertragsabschluss verbundenen Nutzungsrechte an der Plattform einzuräumen.
    2. Der Vertragspartner hatte Gelegenheit, die Plattform zu prüfen, hat Kenntnis über ihre Funktionalitäten, ihren Umfang und ihre Leistungen und erkennt ausdrücklich die für die Nutzung der Plattform erforderlichen Hard- und Softwaresystemvoraussetzungen an.
    3. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die tatsächliche Funktionsfähigkeit der Plattform von der vereinbarten Funktionsfähigkeit negativ abweicht und (i) dies die Nutzung der Plattform in Bezug auf Kernfunktionalitäten wesentlich beeinflusst und (ii) der Fehler reproduzierbar ist (Mangel). Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
    4. Für geringfügige Abweichungen, die unwesentlich über das übliche Ausmaß hinausgehen, wird keine Gewähr geleistet und ist der Vertragspartner auch nicht berechtigt, die Leistung abzulehnen, Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrags wegen Irrtums oder aus sonst einem Grund zu verlangen.
    5. Mängelrügen sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen ab Kenntnis oder Kennenmüssen, per E-Mail und nach Einrichtung desselben ausschließlich via Ticketsystem an die Auftragnehmerin zu erstatten, widrigenfalls jeder Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzanspruch gegen die Auftragnehmerin ausgeschlossen ist. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und dokumentiert sind. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner spezifiziert anzugeben. Die Auftragnehmerin hat das Recht, die vom Vertragspartner beanstandeten Leistungen im Hinblick auf die geltend gemachten Mängel nach erfolgter Mängelrüge zu prüfen. Verweigert der Vertragspartner die Nachprüfung, so verliert er sämtliche damit verbundenen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
    6. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommen, außer sie ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    7. In Bezug auf 3PP KI-Anwendungen leistet die Auftragnehmerin ausschließlich Gewähr für den Zugang zum vom Vertragspartner ausgewählten 3PP und dessen KI-Anwendungen im Umfang der Regelungen in diesem Punkt 12., übernimmt jedoch keine wie immer geartete Gewährleistung oder Haftung für die KI-Anwendung selbst oder für mit ihr erzeugte Inhalte. Der Vertragspartner übernimmt die alleinige Haftung für alle Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung der 3PP KI-Anwendung unter Verstoß gegen die AGB oder die Nutzungsbedingungen durch den Vertragspartner oder der ihm zuzurechnenden Nutzer ergeben.
    8. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, werden alle über die in diesem Punkt 12. hinausgehenden ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder sonstigen Gewährleistungen und Haftungen in Bezug auf die Plattform ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle stillschweigenden Gewährleistungen der Eignung für einen bestimmten Zweck, Marktgängigkeit, Rechtsmängelhaftung und Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie Gewährleistungen und Haftungen, die sich aus dem Geschäftsverlauf, der Leistungserbringung, der Nutzung oder der Handelspraxis ergeben können.
    9. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung und gibt keine Zusicherung jeglicher Art, dass die Plattform den Anforderungen des Vertragspartners entspricht, die beabsichtigten Ergebnisse erzielt, mit bestimmten Anwendungen, Systemen, Software oder Diensten kompatibel ist oder mit diesen zusammenarbeitet, ohne Unterbrechung funktioniert, Leistungs- oder Zuverlässigkeitsstandards erfüllt oder fehlerfrei ist oder dass Mängel behoben werden können oder werden.
    10. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung und gibt keine Zusicherung jeglicher Art für Fehler, Störungen, Mängel oder Schäden,
      • die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Leistungen der Plattform beruhen;
      • die von Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird, (mit-)verursacht wurden;
      • die auf Bedienungsfehlern oder auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Plattform beruhen;
      • die durch unautorisierte Modifikation der Plattform verursacht wurden;
      • die auf Grund höherer Gewalt, anormalen Betriebsbedingungen, fehlerhafter Stromversorgung oder sonstigen Umweltbedingungen verursacht wurden;
      • die von Hardwaredefekten(mit-)verursacht wurden;
      • die auf der Nutzung der Plattform auf anderen als den angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen beruhen;
      • für Open Source Komponenten ab;
      • die auf jeglicher Schadsoftware beruhen;
      • die auf sonstige, nicht in der Sphäre der Auftragnehmerin gelegene Umstände zurückzuführen sind.
    11. Ist die Beseitigung eines Mangels bzw. der Austausch unmöglich oder würde dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, kann dies von der Auftragnehmerin verweigert werden. In diesem Fall kann der Vertragspartner nur Preisminderung begehren. Der Gewährleistungsbehelf der Vertragsauflösung wird hiermit ausdrücklich, außer bei Vorliegen eines unbehebbaren Mangels, abbedungen.
    12. Der Vertragspartner ist in keinem Fall berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder einen verhältnismäßigen, den voraussichtlichen Behebungskosten entsprechenden Anteil des Entgelts zurückzubehalten.
    13. Sofern die Auftragnehmerin Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
    14. Für den Fall, dass der Vertragspartner gegenüber einem Verbraucher für einen Mangel der erbrachten Leistung Gewähr leistet oder haftet, werden seine allfälligen Rückgriffsansprüche gegenüber der Auftragnehmerin oder ihren Erfüllungsgehilfen in der Lieferkette ausgeschlossen.
    15. Die Haftung der Auftragnehmerin ist beschränkt auf Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit und schlichter grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, derer sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedient.
    16. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Inhalten und deren Wiederherstellung haftet die Auftragnehmerin nicht.
    17. Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrund des Schadens ist die Haftung der Auftragnehmerin mit dem Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung der Auftragnehmerin bzw., sofern ein Schaden nicht von dieser gedeckt wird, mit 50% der Höhe des Entgelts des jeweiligen Vertrags begrenzt, bei einer Dauerbeauftragung jedoch maximal 50 % des jährlichen Entgelts des jeweiligen Vertrags für das Jahr, in dem der Schaden eingetreten ist.
    18. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
    19. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
    20. Für sämtliche aus der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen des Vertragspartners oder eines ihm zurechenbaren Nutzers entstandene unmittelbare und mittelbare Schäden hat der Vertragspartner die Auftragnehmerin vollkommen schad- und klaglos zu halten. Insbesondere hat der Vertragspartner sämtliche Leistungen, die die Auftragnehmerin aufgrund der Verletzung der Vertragspflichten durch den Vertragspartner zu erbringen hat, um die Plattform wieder ordnungsgemäß und sicher anbieten und betreiben zu können, wie etwa die Entfernung von Viren oder Schadsoftware, der Auftragnehmerin zu bezahlen.
  1. DATENSCHUTZ

    Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners und seiner Nutzer gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Für die umfassende Information über die Datenverarbeitungen verweist die Auftragnehmerin auf die, auf ihrer Website veröffentlichte Datenschutzerklärung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

  1. GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG
    1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme im Zusammenhang mit diesem Vertrag (im Folgenden auch kurz „geheime Informationen“ genannt) geheim zu halten. Der Vertragspartner hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass geheime Informationen seinen Mitarbeitern, Nutzern bzw. Dritten nur so weit offengelegt werden, als dies im Rahmen des gegenständlichen Vertragsverhältnisses notwendig ist (need to know). Der Vertragspartner wird diesen Personen im Fall der Offenlegung diese Geheimhaltungsklausel entsprechend überbinden. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungsverpflichtung sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder bereits vor beiderseitigem Vertragsabschluss der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren.
    2. Die Verpflichtung nach Punkt 14.1. besteht auch nach Kündigung des Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit fort.
    3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen, die für den Vertragspartner erbracht wurden unter Nennung des Vertragspartners zu referenzieren bzw. zu veröffentlichen, insbesondere um sich bzw. ihre Leistungen so zu bewerben.
    4. Die Auftragnehmerin ist weiters berechtigt, Firmenschriftzug des Vertragspartners zu Werbe- und Marketingzwecken in Print- und Onlinemedien zu verwenden. Darüber hinaus behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Inhalte, die keine geschäftskritischen oder personenbezogenen Daten enthalten, für Marketingzwecke und Referenzmaterial zu verwenden.
  1. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

    Jedwede Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis durch den Vertragspartner ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis bzw. das gesamte Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen. Der Vertragspartner stimmt mit Abschluss des Vertragsverhältnis dieser Übertragung zu. Die beabsichtigte Übertragung ist dem Vertragspartner mindestens 14 Tage vor Übertragung anzuzeigen.

  1. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT
    1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes.
    2. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz oder – nach Wahl des Klägers – in Wien, Innere Stadt, vereinbart.
    3. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin ist, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, der Sitz der Auftragnehmerin.
  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
    2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die Änderungen seiner Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen der Auftragnehmerin als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Geschäfts- oder E-Mail-Adresse gesendet werden.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB. Die nichtige, undurchsetzbare und/oder ungültige Bestimmung wird durch wirksame oder durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.
    4. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht, diese jederzeit AGB zu ändern, ausdrücklich vor. Änderungen der AGB werden den Vertragspartnern bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Hinsichtlich technisch notwendiger und sicherheitsrelevanter Änderungen sowie Änderungen, die aufgrund geänderter Gesetzes- bzw. Rechtslage notwendig sind, steht dem Vertragspartner kein Widerspruchsrecht zu. Diese Änderungen gelten nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe gegenüber dem Vertragspartner.
    5. Die Vertragssprache ist Deutsch.