ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEn für Unternehmer (B2B) Über die Nutzung der Online-plattform Learningsuite
- PÄAMBEL
- Die LearningSuite GmbH, FN 556105b, (im Folgenden auch kurz „Auftragnehmerin“ genannt) hat die LEARNINGSUITE-Plattform (im Folgenden auch kurz „Plattform“ genannt) entwickelt und stellt diese ihren Vertragspartnern als online Lernplattform zur Verfügung. Die Plattform ermöglicht dem Vertragspartner, Kurse und Dienstleistungen (im Folgenden auch kurz „Inhalte“ genannt) für seine Nutzer zu erstellen, zu gestalten und zu veröffentlichen.
- Die Auftragnehmerin ist weder Anbieter von Inhalten noch eine Bildungseinrichtung.
- GELTUNG
- Für sämtlich Leistungen, die die Auftragnehmerin ihren Kunden (nachfolgend auch kurz „Vertragspartner“ genannt) hinsichtlich der Plattform erbringt, gelten ausschließlich die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch kurz „AGB“ genannt). Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen Auftragnehmerin und dem Vertragspartner vereinbart worden ist.
- Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich an Vertragspartner, die Unternehmer iSd § 1 KschG sind.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Leistungs- oder Verkaufsbedingungen von Vertragspartnern, die beispielsweise auf Angeboten oder sonstiger Korrespondenz des Vertragspartners angeführt sind, werden nicht Bestandteil des Vertrags mit der Auftragnehmerin, auch wenn diesen nicht widersprochen wird, es sei denn, die Auftragnehmerin hat diesen vorab schriftlich zugestimmt. Wird im Einzelfall der Geltung abweichender Vereinbarungen schriftlich zugestimmt, so gelten die Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.
- Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter https://learningsuite.io/legal/agb eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw. kann auf Anfrage übermittelt werden.
- VERTRAGSABSCHLUSS
- Sämtliche Angaben der Auftragnehmerin zu den angebotenen Leistungen an Vertragspartner oder auf der Website der Auftragnehmerin sind unverbindlich und freibleibend.
- Verbindliche Angebote der Auftragnehmerin können vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.
- Die zu Angaben der jeweiligen Leistungen der Auftragnehmerin gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, etc., gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.
- Allfällige Angebote der Auftragnehmerin können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot der Auftragnehmerin ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von der Auftragnehmerin angenommen werden kann.
- Die Einräumung einer Testphase ist ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Nach Ablauf einer jeden Testphase beginnt automatisch, ohne dass es ein weiteres Zutun des Vertragspartners oder der Auftragnehmerin bedarf, die Kostenpflicht für die Nutzung der Plattform. Die Laufzeit der kostenpflichtigen Nutzung der Plattform richtet sich nach Punkt 9. dieser AGB.
- RECHTEEINRÄUMUNG
- Die Auftragnehmerin räumt dem Vertragspartner ein nicht ausschließliches, einfaches, zeitlich auf die Laufzeit dieser AGB beschränktes, geographisch jedoch unbeschränktes, nicht übertragbares oder unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Plattform, beschränkt auf die vereinbarte Anzahl an Nutzern, ein. Die Nutzung darf ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erfolgen. Weitere darüberhinausgehende Rechte hinsichtlich der Plattform werden durch diesen Vertrag nicht eingeräumt, wie insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Analyse und Dekompilierung der Plattform.
- LEISTUNGSUMFANG; NUTZUNGSRECHT; LEISTUNGSTERMINE
- Die Auftragnehmerin stellt dem Vertragspartner und dessen Vertragspartnern (im Folgenden auch kurz „Nutzer“ genannt) während aufrechtem Vertragsverhältnis einen Account für den Zugang zur Plattform über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Die Plattform wird in einem Rechenzentrum gehostet. Die Software wird als Software as a Service („SaaS“) angeboten.
- Über die Plattform haben die Vertragspartner das Recht und die Möglichkeit Inhalte in Form von Online-Kursen und Online-Dienstleistungen für ihre Nutzer zu erstellen, zu gestalten und zu veröffentlichen.
- Die Flüssigkeit bzw. Geschwindigkeit hinsichtlich der Nutzung der Plattform hängt von der jeweils verfügbaren Internetverbindung (z.B. verfügbare Bandbreite, etc.) des Vertragspartners bzw. des Nutzers sowie davon ab, ob andere Vertragspartner bzw. Nutzer gleichzeitig die Plattform nutzen.
- Eine Basiseinrichtung des Accounts des Vertragspartners erfolgt durch die Auftragnehmerin. Etwaige Schulungen oder Beratungsleistung im Zusammenhang mit der Einrichtung oder des Betriebs des Accounts des Vertragspartners sind nicht Teil dieses Vertrages und sind bei Bedarf optional bzw. gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Als Übergabepunkt für die Nutzung der Plattform bzw. den Zugang zum Account ist der Routerausgang des von der Auftragnehmerin genutzten Rechenzentrums definiert. Die Internetanbindung des Vertragspartners, deren Aufrechterhaltung, die ausreichende Geschwindigkeit derselben sowie zu erfüllende Hard- und Softwarevoraussetzungen (dies betrifft insbesondere Webbrowser, die sich innerhalb des Support Lifecycle des jeweiligen Herstellers befinden müssen, sowie die zu deren Betrieb notwendige Hardwareausstattung) aufseiten des Vertragspartners sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und hat der Vertragspartner dafür selbst Sorge zu tragen.
- Die vertragsgegenständliche Plattform steht an 7 Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung. Eine bestimmte Erreichbarkeit im Jahresmittel wird von der Auftragnehmerin ausdrücklich nicht zugesagt. Sie wird sich redlich bemühen, eine übliche Erreichbarkeit zu gewährleisten.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Zugang zu und die Leistung der Plattform zeitweilig oder dauerhaft, wenn dies für Wartungsarbeiten, Updates, die Sicherheit und Systemintegrität erforderlich ist, zu unterbrechen, einzuschränken oder vollständig einzustellen.
- Die Auftragnehmerin behält sich das Recht den Leistungsumfang zu ändern ausdrücklich vor.
- Technisch notwendige und sicherheitsrelevante Änderungen wird die Auftragnehmerin soweit tunlich und möglich, eine Woche vorab dem Vertragspartner bekanntgeben und soweit tunlich und möglich außerhalb von üblichen Geschäftszeiten durchführen. Selbiges gilt für Änderungen, die auf gesetzliche, oder sonstigen Bestimmungen mit normativer Wirkung oder behördliche Anordnung zurückzuführen sind sowie Änderungen die ausschließlich oder überwiegend zum Vorteil des Vertragspartners sind bzw. Änderungen die keine wesentliche Einschränkung der Leistung bzw. Nutzbarkeit der Plattform für den Vertragspartner mit sich bringen. Gegen diese Änderungen steht dem Vertragspartner kein Widerspruch oder Kündigung des Vertragsverhältnisses zu.
- Änderung, die die Leistung bzw. Nutzbarkeit der Plattform für den Vertragspartner wesentlich einschränken, werden dem Vertragspartner mindestens eine Woche vorab mitgeteilt. Der Vertragspartner ist berechtigt, binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch zu erheben. Im Fall des Widerspruchs werden die Änderungen für den jeweiligen Vertragspartner nicht wirksam. Die Auftragnehmerin hat jedoch das Recht das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Dem Vertragspartner steht kein Recht auf Schadenersatz oder sonstiger Entschädigung aufgrund der ausgesprochenen Kündigung des Auftragnehmers zu. Der Vertragspartner ist jedoch nicht verpflichtet das vereinbarte Entgelt für den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu bezahlen bzw. erhält er das Entgelt anteilig für den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurück, sofern ein Entgelt hierfür im Voraus entrichtet wurde.
- Werden Dienste oder Module kostenlos von der Auftragnehmerin bereitgestellt, so ist diese jederzeit berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch steht dem Vertragspartner dadurch nicht zu.
- Über die in diesem Punkt 5. beschriebenen hinausgehenden Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und sind bei Bedarf optional bzw. gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Allfällige Leistungstermine werden von der Auftragnehmerin nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vereinbarte Leistungstermine zu verschieben bzw. Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für die Auftragnehmerin unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc.. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen eintreten.
- Führen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände dazu, dass die Auftragnehmerin nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.
- Die Auftragnehmerin kann nach freiem Ermessen die Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder derartige Leistungen teilweise oder zur Gänze substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners. Die Auftragnehmerin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Vertragspartner einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit der Auftragnehmerin aus wichtigem Grund.
- PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS
- Der Vertragspartner wird die Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang zu jeder Zeit und nach besten Kräften unterstützen. Der Vertragspartner wird die Auftragnehmerin zeitgerecht, vollständig und laufend alle Informationen, Unterlagen und Daten zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung und Lieferung erforderlich sind. Er wird die Auftragnehmerin von allen Umständen informieren, die für die Vertragserfüllung von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Auftragnehmerin wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.
- Der Vertragspartner wird dafür sorgen, dass er bzw. die Nutzer über einen ausreichend schnellen und stabilen Internetanschluss verfügen sowie zur Nutzung der Software über einen gängigen Internetbrowser (ein Internetbrowser den zumindest 1% der Internetuser verwenden) in der aktuellen Version verfügen. Der Internetbrowser hat über sämtliche Updates zu verfügen und hat Javascript zu unterstützen.
- Der Vertragspartner wird die ihm bzw. den Nutzern verwendeten Benutzerkonten sowie deren Identifikations- und Authentifikationsmerkmale geheim halten, vor unberechtigten Dritten schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Vertragspartner sowie der Nutzer haben überdies bei der Wahl von Identifikations- und Authentifikationsmerkmalen darauf zu achten, dass diese dem Stand der Technik entsprechen (z.B. Länge und Komplexität eines Passworts). Der Vertragspartner hat die Verpflichtungen aus diesem Punkt den jeweiligen Nutzern vertraglich zu überbinden.
- Der Vertragspartner haftet für die missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung der Identifikations- und Authentifikationsmerkmale, sofern ihm die missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung zuzurechnen ist. Dem Vertragspartner ist das Verhalten seiner Nutzer direkt zuzurechnen. Zudem hat der Vertragspartner bei Kenntnis oder Kennenmüssen einer missbräuchlichen oder unberechtigten Nutzung den Nutzeraccount zu sperren und die Auftragnehmerin umgehend zu informieren.
- Die Plattform bzw. der Zugang zur Plattform darf Dritten, mit Ausnahme an Nutzer, nicht lizensiert, verkauft, vermietet, übertragen oder zur Verfügung gestellt werden, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Der Vertragspartner stellt sicher, dass Störungen über die für den technischen Support genannten Kanäle zur Kontaktaufnahme eingehalten werden und die zur Störungsbehebung notwendigen Informationen (Kundennummer, Problembeschreibung, etc.) übermittelt werden (siehe Punkt 7.). Der Vertragspartner hat die Störungsbehebungen im Wege der Fernwartung zu ermöglichen und hat die Auftragnehmerin bei geplanten Wartungsarbeiten angemessen zu unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
- Der Vertragspartner wird vor Übertragung von Daten und Inhalten auf die Plattform diese auf Viren oder Schadsoftware überprüfen. Die Übermittlung von infizierten Daten kann zu dringenden Wartungsarbeiten und damit zu Einschränkungen der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit führen.
- Der Vertragspartner darf weder eine Software noch andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verwenden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform zu beeinträchtigen.
- Der Vertragspartner hat bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Plattform alle anwendbaren Gesetze zu beachten. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Inhalte oder Daten die gegen gesetzliche oder sonstige Bestimmungen mit normativer Wirkung oder behördliche Anordnungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen auf die Plattform zu übertragen, insbesondere Inhalte die
- Marken-, Muster- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen
- Sexuelle Inhalte oder Pornografie enthalten (wobei jedoch nicht-sexuelle Nacktheit erlaubt ist);
- hasserfüllte, verleumderische oder diskriminierende Inhalte enthalten oder zum Hass gegen eine Person oder Gruppe aufrufen;
- Minderjährige ausbeutet;
- illegale Handlungen oder extreme Gewalt darstellen;
- Darstellung von Tierquälerei oder extremer Gewalt gegenüber Tieren enthalten;
- betrügerische oder zweifelhafte Geschäftsmodelle fördern; oder
- gegen die guten Sitten verstoßen.
- Der Vertragspartner ist für sämtliche Inhalte auf der Plattform selbst verantwortlich. Im Fall eines Verstoßes ist der Vertragspartner für die von ihm übertragenen Inhalte oder Daten selbst verantwortlich und hat die Auftragnehmerin von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen. Bei Inkenntnissetzung der Auftragnehmerin über rechtswidrige Tätigkeiten des Vertragspartners hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Plattform, bleibt das Recht der Auftragnehmerin auf Sperrung oder Löschung gemäß § 16 E-Commerce-Gesetz zwecks Ausschluss der Verantwortlichkeit unbenommen.
- Das Anfertigen, Kopieren oder Speichern von Inhalten in Form von Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Videos, Fotos oder Kopien, gleich welcher Art ist dem Vertragspartner sowie seiner Nutzer untersagt. Ausgenommen davon ist das Anfertigen, Kopieren oder Speichern von Inhalten für Marketing- oder Ausbildungszwecke.
- Der Vertragspartner hat sämtliche in diesen AGB festgelegten Pflichten, die er zu erfüllen bzw. beachten hat, auf seine Nutzer vollständig zu überbinden und haftet hierfür der Auftragnehmerin gegenüber.
- SUPPORT
- Ein Fehler im Sinne dieser AGB liegt bei jeder vom Vertragspartner gemeldeten Störung vor, die zur Folge hat, dass die tatsächliche Funktionsfähigkeit von der vereinbarten Funktionsfähigkeit negativ abweicht und (i) dies die Nutzung der Plattform in Bezug auf Kernfunktionalitäten wesentlich auswirkt und (ii) der Fehler von der Auftragnehmerin reproduzierbar ist.
- Für Fehler, die nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind, wird kein Support bereitgestellt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien das weitere Vorgehen abstimmen Auftretende Fehler sind unverzüglich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu melden. Die Meldung an das Supportteam erfolgt ausschließlich im Rahmen des bereitgestellten Ticketsystems. Solange die LearningSuite über kein Ticketsystem verfügt, kann die Fehlermeldung per Mail oder telefonisch erfolgen. Die Lizenznehmerin wird die Lizenzgeberin beim Support angemessen unterstützen. Ein Support ist ausgeschlossen/kostenpflichtig,
- bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Dienste beruhen;
- für Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird;
- bei Fehlern, die auf Bedienungsfehlern oder auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Dienste beruhen;
- bei Fehlern, die durch unautorisierte Modifikation der Plattform verursacht wurden;
- bei Fehlern, die auf Grund höherer Gewalt, fehlerhafter Stromversorgung oder sonstigen Umweltbedingungen verursacht wurden;
- bei jeglichen Hardwaredefekten;
- bei Nutzung der Dienste auf anderen als den angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;
- für Open Source Komponenten;
- für die Entfernung von Schadsoftware.
- in Form von Vor-Ort-Einsätzen von Mitarbeitern der Auftragnehmerin
- Ist ein Fehler im Rahmen des Supports nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand behebbar, werden die Vertragsparteien das weitere Vorgehen abstimmen.
- Kosten für Störungen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, wie die Nichterfüllung der Hard- und Softwarevoraussetzungen, Störungen der Internetverbindung oder auf einer unsachgemäßen Bedienung beruhen, werden von der Auftragnehmerin nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
- ZUGANGSSPERRE – ENTFERNUNG VON INHALTEN
- Macht ein Dritter gegenüber der Auftragnehmerin Ansprüche, hinsichtlich vom Vertragspartner zu verantwortende Inhalte auf der Plattform geltend oder verstoßen die auf der Plattform dem Vertragspartner zurechenbare Inhalte gegen diese AGB, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die entsprechenden Daten oder Inhalte zu sperren bzw. zu entfernen.
- Soweit der ordnungsgemäße Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform durch den Vertragspartner oder seinen Nutzern beeinträchtigt wird oder der Vertragspartner gegen seine Pflichten aus diesen AGB verstößt, ist die Auftragnehmerin berechtigt den Zugang des Vertragspartners bzw. der Nutzer temporär oder dauerhaft zu sperren.
- VERTRAGSLAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS
- Das Vertragsverhältnis wird befristet auf 12 Monate abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern das Vertragsverhältnis nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrags schriftlich gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Wichtige Gründe sind unter anderem, ein Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten, nach vorheriger Mahnung.
- Kündigungserklärungen bedürften hinsichtlich der Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nutzung der vertragsgegenständlichen Plattform über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus ist nicht zulässig.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Inhalte für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag, an dem das Vertragsverhältnis von einem der Vertragsparteien gekündigt wurde, gespeichert. Die Inhalte können innerhalb des genannten Zeitraumes wieder aktiviert werden, sofern der Vertragspartner und die Auftragnehmerin in ein entsprechendes Vertragsverhältnis hinsichtlich der Nutzung der Plattform treten. Danach werden die Inhalte und alle damit verbundenen Informationen von der Auftragnehmerin unwiderruflich gelöscht.
- PREISE
- Das Entgelt für die Nutzung der Plattform wird entweder monatlich oder jährlich berechnet. Die jeweils gültigen Preise sind auf der Website ersichtlich und werden vor Vertragsschluss bekanntgegeben.
- Die Preise gelten für das jeweilige Abonnement (Vertragsverhältnis). Die Beauftragung von Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.
- Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
- Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens der Auftragnehmerin nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. jeweiligen Einfuhrabgaben, sowie exklusive allfälliger Versandkosten, Reisekosten und Spesen zu verstehen. Allfällige Abgaben, Steuern und Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Leistungen kontinuierlich, unbehindert und ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unterbrechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die vom Vertragspartner oder diesem zurechenbaren Dritten zu vertreten sind, werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist, wenn – durch die Auftragnehmerin unbeeinflussbare Umstände – nach dem Zeitpunkt der Anbotslegung durch die Auftragnehmerin oder der Annahme des Angebots durch die Auftragnehmerin
- Lieferanten/Dienstleister oder Subunternehmer ihre (Listen)preise für zur Ausführung der Dienstleistung bzw. Lieferung notwendiges Material erhöhen; diese Erhöhungen können dem Vertragspartner im vollen Umfang weiterverrechnet werden;
- Sich Löhne und Gehälter aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen erhöht haben oder sich Energiekosten, Transportkosten oder Steuern für die Auftragnehmerin erhöht haben; die Erhöhung erfolgt im Umfang der die Auftragnehmerin treffenden Kostensteigerung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem sich diese auf den Auftrag des Vertragspartners kostenerhöhend auswirken.
- Preiserhöhungen werden dem Vertragspartner durch ein individuell adressiertes Schreiben (allenfalls per E-Mail) unter Angabe der Umstände und Gründe der Preiserhöhung samt den sich daraus ergebenden Änderungen durch die Auftragnehmerin mitgeteilt.
- Soweit auf den Internetseiten der Auftragnehmerin Rabatte und Sonderkonditionen ausgelobt werden, gelten diese nur für erstmalige Buchungen von Neukunden innerhalb des Aktionszeitraumes für die Mindestvertragslaufzeit. Im Falle einer Vertragsverlängerung gelten dann die zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung geltenden regulären Preise.
- Bei Leistungen hat der Vertragspartner der Auftragnehmerin seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) bekanntzugeben. Gibt der Vertragspartner die UID-Nummer nicht oder nicht richtig bekannt, verwendet er die UID-Nummer missbräuchlich haftet er der Auftragnehmerin unbeschadet darüberhinausgehender Ansprüche insbesondere für die Zahlung der österreichischen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
- Werden in Auftrag gegebene Leistungen durch den Vertragspartner ohne Einbindung der Auftragnehmerin – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diesen – einseitig geändert oder abgebrochen, hat er der Auftragnehmerin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Entgeltvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern dieser Abbruch durch eine Pflichtverletzung des Vertragspartners begründet ist, hat dieser der Auftragnehmerin darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt zu erstatten, wobei die Anrechnungsvoraussetzungen des § 1168 ABGB vollumfänglich ausgeschlossen werden. Weiters hat der Vertragspartner der Auftragnehmerin bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter wegen einer/einem dem Vertragspartner zurechenbaren Änderung/Stornierung der in Auftrag gegebenen Leistungen, insbesondere von Auftragnehmern der Auftragnehmerin (Subauftragnehmer), schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Vertragspartner an bereits erbrachten, jedoch an nicht vollends fertiggestellten Leistungen keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die Auftragnehmerin zurückzustellen, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT
- Das Abonnemententgelt ist jeweils mit Beginn eines Abrechnungszeitraumes zur Zahlung fällig. Im Rahmen der Einrichtung des Zugangs zur Plattform wählt der Vertragspartner die bevorzugte Zahlungsmethode aus. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, zu entscheiden, welche Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen.
- Sonstiges Entgelt der Auftragnehmerin ist jeweils mit Rechnungslegung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt sämtliche Barauslagen unverzüglich an den Vertragspartner weiter zu verrechnen.
- Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe gemäß § 456 UGB. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.
- Die Auftragnehmerin und der Vertragspartner vereinbaren für den Fall, dass der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht ordnungsgemäß nachkommt, dass zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen, Zinseszinsen gemäß § 1000 Abs 2 ABGB fällig werden.
- Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Auftragnehmerin darüber hinaus berechtigt, den Zugriff des Vertragspartners zur Plattform zu sperren.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die sofortige Zahlung zu verlangen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, sobald Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Auftragnehmerin durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheint.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist die Auftragnehmerin berechtigt sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen abzurechnen und sofort fällig zu stellen. Weiters ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen und ist berechtigt für noch zu erbringende Leistungen Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.
- Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Auftragnehmerin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).
- Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
- Von der Auftragnehmerin gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, Skonti) verfallen auch rückwirkend zur Gänze für den gesamten Auftrag, wenn der Vertragspartner mit einer Zahlung auch nur einer Teil-, Schluss- oder sonstigen Rechnung in Verzug gerät.
- Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und diese nicht bereits wie vorhin festgelegt verfallen sind. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.
- Unrechtmäßig vorgenommene Preisabzüge durch den Vertragspartner führen auch rückwirkend zum Verlust des gesamten Skontos und aller sonstigen Preisnachlässe für den gesamten Auftrag oder Teilleistungen.
- Bei Teilleistungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.
- Die Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd § 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz gilt als vereinbart, sofern der Vertragspartner der Auftragnehmerin seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht gegen eine Übermittlung per E-Mail ausspricht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.
- GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE
- Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
- Für geringfügige Abweichungen die unwesentlich über das übliche Ausmaß hinausgehen, wird keine Gewähr geleistet und ist der Vertragspartner auch nicht berechtigt, die Leistung abzulehnen, Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrags wegen Irrtums oder aus sonst einem Grund zu verlangen.
- Mängelrügen sind binnen 14 Tagen ab Kenntnis oder Kennenmüssen zu erstatten, wobei auftretende Mängel vom Vertragspartner spezifiziert anzugeben sind. Die Auftragnehmerin hat das Recht, die vom Vertragspartner beanstandeten Leistungen im Hinblick auf die geltend gemachten Mängel nach erfolgter Mängelrüge zu prüfen. Verweigert der Vertragspartner die Nachprüfung, so verliert er sämtliche damit verbundenen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
- Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
- Der Vertragspartner kann aufgrund unwesentlicher Mängel die Abnahme der Leistung nicht verweigern.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nachlässiger, unrichtiger oder unsachgemäßer Behandlung durch den Vertragspartner oder aufgrund ähnlicher äußerer Einflüsse entstehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Mängel auf unrichtige vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Daten und/oder Inhalten zurückzuführen sind.
- Ist die Beseitigung eines Mangels bzw. der Austausch unmöglich oder würde dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, kann dies von der Auftragnehmerin verweigert werden. In diesem Fall kann der Vertragspartner nur Preisminderung begehren. Im Übrigen wird der Gewährleistungsbehelf der Wandlung hiermit ausdrücklich abbedungen.
- Der Vertragspartner ist in keinem Fall berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder einen verhältnismäßigen, den voraussichtlichen Behebungskosten entsprechenden Anteil des Entgelts bzw. des Kaufpreises zurück zu behalten.
- Sofern die Auftragnehmerin Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
- § 933b ABGB findet keine Anwendung.
- HAFTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS
- Zum Schadenersatz ist die Auftragnehmerin in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung der Auftragnehmerin ist in Fällen leichter und sonstiger grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit und sonstiger grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedienen.
- Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Inhalten und deren Wiederherstellung haftet die Auftragnehmerin nicht, sofern der Schaden/Mangel nicht auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
- Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrund des Schadens ist die Haftung der Auftragnehmerin mit dem Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung der Auftragnehmerin bzw., sofern ein Schaden nicht von dieser gedeckt wird, mit 50% der Höhe des Entgelts des jeweiligen Vertrags begrenzt, bei einer Dauerbeauftragung jedoch maximal 50 % des jährlichen Entgelts des jeweiligen Vertrags des Jahres in dem der Schaden eingetreten ist.
- Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nachdem der Vertragspartner von dem Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Ereignis (Verhalten) gerichtlich geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt dem Vertragspartner.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
- Für sämtliche aus der Verletzung der vertraglichen Verpflichtung des Vertragspartners entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schäden hat der Vertragspartner die Auftragnehmerin schad- und klaglos zu halten. Insbesondere hat der Vertragspartner sämtlicher Leistungen, die die Auftragnehmerin aufgrund der Verletzung der Vertragspflichten zu erbringen hat, um die Software wieder ordnungsgemäß und sicher anbieten und betreiben zu können, wie etwa die Entfernung von Viren oder Schadsoftware, der Auftragnehmerin zu bezahlen.
- GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme im Zusammenhang mit diesem Vertrag (im Folgenden auch kurz „geheime Informationen“ genannt) geheim zu halten. Der Vertragspartner hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass geheime Informationen seinen Mitarbeitern, Nutzern bzw. Dritte nur soweit offengelegt werden, als dies im Rahmen des gegenständlichen Vertragsverhältnisses notwendig ist (need to know). Der Vertragspartner wird diesen Personen im Fall der Offenlegung diese Geheimhaltungsklausel entsprechend überbinden. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungsverpflichtung sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder bereits vor beiderseitigem Vertragsabschluss der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren.
- Die Verpflichtung nach Punkt 14.1. besteht auch nach Kündigung des Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit fort.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen, die für den Vertragspartner erbracht wurden unter Nennung des Vertragspartners zu referenzieren bzw. zu veröffentlichen, insbesondere auch um sich bzw. seine Leistungen so zu bewerben.
- Die Auftragnehmerin ist weiters berechtigt Firmenschriftzug des Vertragspartners zu Werbe- und Marketingzwecken in Print- und Onlinemedien zu verwenden. Darüber hinaus behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Inhalte, die keine geschäftskritischen oder personenbezogene Daten enthalten, für Marketingzwecke und Referenzmaterial zu verwenden.
- ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN
- Jedwede Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Die Auftragnehmerin ist berechtigt seine Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis bzw. das gesamte Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen. Der Vertragspartner stimmt damit mit Abschluss des Vertragsverhältnis dieser Übertragung zu. Die beabsichtige Übertragung ist dem Vertragspartner mindestens 14 Tage vor Übertragung anzuzeigen.
- ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT
- Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz 1. Bezirk vereinbart .
- Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin ist, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, der Sitz der Auftragnehmerin.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die Änderungen seiner Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen der Auftragnehmerin als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Geschäfts- oder E-Mail-Adresse gesendet werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.
- Die Auftragnehmerin behält sich das Recht diese AGB zu ändern ausdrücklich vor. Änderungen der AGB werden den Vertragspartnern bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Hinsichtlich technisch notwendiger und sicherheitsrelevanter Änderungen sowie Änderungen, die aufgrund geänderter Gesetzes- bzw. Rechtslage notwendig sind, steht der Auftragnehmerin kein Widerspruchsrecht zu. Diese Änderungen gelten nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe gegenüber dem Vertragspartner.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.