Auftragsverarbeitervertrag
abgeschlossen zwischen
LearningSuite FlexCo, FN 556105 b
Alte Poststraße 156, A-8020 Graz
(im Folgenden auch kurz "Auftragsverarbeiter" genannt)
und
dem "Verantwortlichen"
(die Vertragsparteien zu 1. und 2. im Folgenden gemeinsam auch kurz die "Vertragsparteien" oder jeweils für sich die "Vertragspartei" genannt) wie folgt:
- Gegenstand, Zweck und Anwendungsbereich
- Dieser Auftragsverarbeitervertrag (nachfolgend auch kurz "AVV" genannt) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG sicherstellen.
- Dieser AVV gilt unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.
- Gegenstand und Zweck des AVV ist die Durchführung der zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher im Hauptvertrag festgelegten Dienstleistungen. Diese umfassen unter anderem Speicherung und den Zugriff auf Daten auf einer vom Auftragsverarbeiter betriebenen Plattform.
- Art der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden folgende Arten von personenbezogenen Daten verarbeitet:
- Stammdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Videos und Fotos
- Sonstige vom Verantwortlichen auf die Plattform hochgeladene Daten
- Kategorien der betroffenen Personen
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden personenbezogene Daten von folgenden Kategorien betroffener Personen verarbeitet:
- Plattformnutzer des Verantwortlichen
- vom Verantwortlichen beauftragte Dienstleister
- Auslegung
- Werden in diesem AVV die in der Verordnung (EU) 2016/679 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
- Dieser AVV ist im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 auszulegen.
- Dieser AVV darf nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
- Vorrang
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem AVV und den Bestimmungen von mit dem AVV zusammenhängenden Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, hat dieser AVV Vorrang.
- Dauer der Datenverarbeitung
Die Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragsverarbeiter korrespondiert mit der Dauer der Datenverarbeitung des Hauptvertrags.
- Pflichten der Parteien
- Weisung des Verantwortlichen
- Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten (darunter fällt auch die Übermittlung in ein Drittland oder einer internationalen Organisation, die dem Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 zu entsprechen hat) nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
- Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
- Weisungen vom Verantwortlichen sind ausschließlich schriftlich oder per Mail an den Auftragsverarbeiter zu richten.
- Weisungen sind nur dann für den Auftragsverarbeiter verbindlich, wenn diese an die Geschäftsführung gerichtet werden. Der Auftragsverarbeiter ist nicht verpflichtet Weisungen zu befolgen, wenn diese an andere Personen bzw. Stellen gerichtet werden. Der Verantwortliche hält den Auftragsverarbeiter für sämtliche Ansprüche von Dritten aufgrund nicht durchgeführter Weisungen schad- und klaglos, sofern der Verantwortliche die Weisung nicht an die Geschäftsführung gerichtet hat.
- Sofern Weisungen des Verantwortlichen über die im Hauptvertrag festgelegte Leistungspflicht des Auftragsverarbeiters hinausgehen, hat der Auftragsverarbeiter Anspruch auf angemessenes Entgelt.
- Dokumentation und Einhaltung dieses AVV
- Die Vertragsparteien müssen die Einhaltung dieses AVV nachweisen können.
- Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesem AVV umgehend und in angemessener Weise.
- Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesem AVV festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diesen AVV fallenden Verarbeitungstätigkeiten einmal jährlich oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Alle zusätzlichen Prüfungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragsverarbeiters und auf Kosten des Verantwortlichen durchgeführt werden
- Prüfungen dürfen den regulären Geschäftsbetrieb des Auftragsverarbeiters nicht beeinträchtigen.
- Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen, der jedenfalls kein Wettbewerber des Auftragsverarbeiter sein darf bzw. darf an diesem weder direkt oder indirekt ein Wettbewerber beteiligt sein. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
- Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in diesem AVV genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
- Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für die im Hauptvertrag genannten spezifischen Zwecke, sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält. - Sensible Daten
Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten, wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.
- Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
- Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste (Anhang II.) aufgeführt sind. Diese Genehmigung umfasst auch die Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation, sofern die Übermittlung mit dem Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 in Einklang steht. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 2 Wochen im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann. Dem Verantwortlichen steht jedoch ein Widerspruchsrecht nur aus wichtigen Gründen zu.
- Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesem AVV gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt nach bestem Wissen und Gewissen sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesem AVV und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.
- Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt.
- Unterstützung des Verantwortlichen
- Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
- Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Punkten 9.1. und 9.2. befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen in angemessener Zeit.
- Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Punkt 9.2. zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
- Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (nachfolgend auch kurz „Datenschutz-Folgenabschätzung“ genannt), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
- Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
- Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
- Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
- Im Rahmen der Unterstützungspflicht sind die Interessen des Auftragsverarbeiters entsprechend zu berücksichtigen, insbesondere die Größe und wirtschaftliche Situation des Auftragsverarbeiters.
- Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.- Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:- bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
- bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
- die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
- die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
- die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;
- bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
- Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten
- Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, wenn ihm die Verletzung bekannt wird. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
- eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
- Name und Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
- die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
- Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.
- Die Meldung gemäß Punkt 8.3. ist erfüllt, wenn diese per Mail oder einer anderen Kommunikationsart, die üblicherweise mit dem Verantwortlichen verwendet wird, an ein Mitglied der Geschäftsführung oder des Verantwortlichen übermittelt wurde.
- Vertragsdauer, Verstöße gegen den AVV und Beendigung des AVV
- Die Dauer dieses AVV entspricht der Dauer des Hauptvertrags. Mit Auflösung oder Beendigung des Hauptvertrages endet automatisch auch der gegenständliche AVV, ohne dass es einer gesonderten Kündigung oder Auflösung bedarf.
- Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesem AVV nicht nachkommt, ist der Verantwortliche berechtigt – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 – den Auftragsverarbeiter anzuweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diesen AVV einhält oder der AVV beendet ist.
- Der Verantwortliche ist berechtigt, den AVV zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesem AVV betrifft, wenn
- der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Punkt 11.2. ausgesetzt hat und die Einhaltung dieses AVV nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
- der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diesen AVV verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 nicht erfüllt;
- der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesem AVV oder der Verordnung (EU) 2016/679 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
- Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den AVV zu kündigen, soweit es die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesem AVV betrifft, wenn der Verantwortliche auf die Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Punkt 7.1.2. verstoßen.
- Widerspricht der Verantwortliche gemäß 8.1. einer Änderung der Liste der Unterauftragsverarbeiter, so ist der Auftragsverarbeiter berechtigt diesen Auftragsverarbeitervertrag binnen 14 Tagen zu kündigen. Sofern die Erfüllung einer den Auftragsverarbeiter treffende Pflicht aus dem Hauptvertrag oder aufgrund einer sonstigen rechtlichen Grundlage aufgrund Kündigung bzw. Beendigung dieses Auftragsverarbeitervertrags nicht mehr zulässig ist und daher vom Auftragsverarbeiter nicht erfüllt werden, hält der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter auch gegenüber Dritten schad- und klaglos.
- Nach Beendigung des AVV löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Die Rückgabe der jeweiligen personenbezogenen Daten erfolgt in einem vom Auftragsverarbeiter auszuwählenden üblichen maschinenlesbaren Format. Die Rückgabe bzw. Löschung erfolgt innerhalb angemessener Frist, wobei die aktuelle Auslastung der Ressourcen des Auftragsverarbeiters zu berücksichtigen ist.
- Binnen 7 Tagen nach Rückgabe der personenbezogenen Daten hat der Verantwortliche allfällige Mängel hinsichtlich der Rückgabe zu rügen oder die ordnungsgemäße Rückgabe der personenbezogenen Daten zu bestätigen. Erfolgt binnen offener Frist weder eine Rüge allfälliger Mängel noch eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Rückgabe, gilt die Rückgabe als ordnungsgemäß erbracht. Ist die Rückgabe der personenbezogenen Daten ordnungsgemäß erfolgt, steht dem Verantwortlichen kein Recht zu gegenüber dem Auftragsverarbeiter Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der personenbezogenen Daten oder eine diesbezügliche Einrede geltend zu machen.
- Bis zur Löschung oder Rückgabe der personenbezogenen Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieses AVV.
- Trifft der Verantwortliche binnen 7 Tagen nach Beendigung keine Wahl gemäß Punkt 11.5. hat der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen die personenbezogenen Daten zurückzugeben und bestehende Kopien zu löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
- Die Löschverpflichtung nach diesem Punkt 11. gilt auch dann als erfüllt, wenn die Löschung von Backups oder anderer Sicherungen auch nach Ablauf der Frist gemäß Punkt 11.8. erfolgt, sofern durch regelmäßige Überschreibung der Backups oder der anderen Sicherungen eine Löschung innerhalb angemessener Frist sichergestellt ist und eine Löschung innerhalb der Frist gemäß Punkt 11.8. untunlich wäre.
- Haftung
Es gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragsverarbeiters in der jeweils gültigen Fassung.
- Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten
Die Weiterleitung der im Rahmen dieses AVV verarbeiteten personenbezogenen Daten ist zulässig, sofern ein Kompatibilitätstests iSd Art 6 Abs 4 DSGVO durchgeführt wird und eine Weiterverarbeitung gemäß Art 6 Abs 4 DSGVO zulässig ist.
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang I aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden auch kurz „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ genannt). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
- Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des AVV unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
- Schlussbestimmungen
- Die Anhänge I bis II bilden einen integralen Bestandteil dieses AVV.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
- Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, ihre Rechte aus diesem AVV an einen Dritten abzutreten, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich Abweichendes bestimmt ist.
- Auch die längere Nichtausübung eines Rechts führt nicht zum Rechtsverlust und ist nicht als Verzicht zu werten.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hievon unberührt. Anstelle der nichtigen, ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame bzw. durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der nichtigen, ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung im Fall von Lücken dieses Vertrags.
- Dieser Vertrag unterliegt österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.
- Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich seiner Vor- und Nachwirkungen und der Frage des gültigen Zustandekommens wird, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen Abweichendes anordnen, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Auftragsverarbeiters zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses AVV vereinbart.
ANHANG I
TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN EINSCHLIESSLICH TECHNISCHER UND ORGANISATORISCHER MASSNAHMEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT VON DATEN
- Maßnahmen zur Pseudonymisierung und Verschlüsselung von personenbezogenen Daten gem. Art 32 Absatz 1 lit a DSGVO
Der Auftragsverarbeiter verwendet Standardverschlüsselungsmethoden, um alle personenbezogenen Daten zu schützen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der laufenden Vertraulichkeit gem. Art 32 Absatz 1 lit b DSGVO
Der Auftragsverarbeiter ergreift Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Vertraulichkeit. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur physischen und elektronischen Zugangskontrolle. Diese Maßnahmen gewährleisten den Schutz gegen unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung und gegen zufällige Zerstörung, Verlust oder Beschädigung. - Physische Zugangskontrolle
- Im Büro des Auftragsverarbeiters befinden sich keine Serversysteme.
- Der Zutritt zum Betriebsgelände ist nur Mitarbeitern des Auftragsverarbeiters gestattet.
- Das Betriebsgelände bzw. die Büroräumlichkeiten sind mit Sicherheitsschlössern versperrt.
- Der Auftragsverarbeiter nutzt Server der folgenden Unterauftragsverarbeiter
- Elektronische Zugangskontrolle
- Der Zugang zu personenbezogenen Daten wird nur einer begrenzten Gruppe von Mitarbeitern gewährt.
- Der Zugang zu personenbezogenen Daten erfordert eine Benutzer-ID und ein Passwort sowie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung und ist durch HTTPS und SSL gesichert.
- Benutzerkonten/IDs werden sofort deaktiviert/gelöscht, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.
- Passwörter werden nicht im Klartext gespeichert oder unverschlüsselt übertragen.
- Passwörter sind regelmäßig zu ändern.
- Benutzer- und Benutzergruppenverwaltungssystem
- Maßnahmen zur Sicherstellung der laufenden Integrität gem. Art 32 Absatz 1 lit b DSGVO
Der Auftragsverarbeiter ergreift Maßnahmen, um die ständige Integrität zu gewährleisten. Dazu gehören Maßnahmen zur Kontrolle der Eingabe, zur Kontrolle der Übermittlung personenbezogener Daten und ganz allgemein zum Schutz personenbezogener Daten vor unrechtmäßiger oder unzulässiger Verarbeitung. - Kontrolle der Übermittlung
Maßnahmen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten während der elektronischen Übermittlung oder während des Transports oder der Speicherung auf Datenträgern nicht von Unbefugten gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass es möglich ist, zu überprüfen und festzustellen, an welche Stellen personenbezogene Daten durch Datenübertragungseinrichtungen übermittelt werden sollen.- VPN
- Protokollierung von Zugriffen und Abrufen
- verschlüsselte Verbindungen wie sftp, https und sichere Cloudspeicher
- sichere drahtlose Netzwerke (WLAN), die mit WPA-2 verschlüsselt sind.
- Eingabekontrolle
Maßnahmen, die sicherstellen, dass im Nachhinein überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder aus ihnen entfernt wurden.- Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf der Grundlage eines Berechtigungskonzepts
- Maßnahmen zur Sicherstellung der ständigen Verfügbarkeit und Belastbarkeit gem. Art 32 Absatz 1 lit b DSGVO
Der Auftragsverarbeiter trifft Maßnahmen, um die ständige Verfügbarkeit und Belastbarkeit zu gewährleisten. Dazu gehören auch Maßnahmen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten gegen versehentliche Zerstörung oder Verlust geschützt sind.
Der Auftragsverarbeiter betreibt keine Serversysteme. Serversysteme werden von externen Unternehmen betrieben (Siehe Anhang II.). Um die ständige Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit zu gewährleisten, nutzt der Auftragsverarbeiter mehrere Serversysteme. - Maßnahme zur Sicherstellung der Verwertbarkeit gem Art 32 Absatz 1 lit c DSGVO
Der Auftragsverarbeiter trifft Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit personenbezogener Daten und der Zugang zu ihnen, im Falle eines physischen oder technischen Zwischenfalls rasch wiederhergestellt werden kann.- Tägliche Datensicherung
- Redundante Speicherung
- Überwachung und Berichterstattung
- Wiederherstellungsplan
- Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
Der Auftragsverarbeiter ergreift Maßnahmen zur Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.- Regelmäßige Überprüfung
- Eine Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen wird regelmäßig durchgeführt
- Die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden regelmäßig aktualisiert
- Zentrale Dokumentation aller Datenschutzbestimmungen mit Zugang für Mitarbeiter
- Auswertung von Meldungen von Kunden
- Auswertung von Meldungen über besondere Vorkommnisse
- Mitarbeiterschulungen zum Umgang mit IT, IT-Sicherheit und Datenschutzmaßnahmen
- Formalisierter Prozess für Auskunftsersuchen von betroffenen Personen ist vorhanden
- Interner Beauftragter für Informationssicherheit ernannt
ANHANG II
UNTERAUFTRAGSVERARBEITER
- Server Infrastruktur
Diese Art von Dienst dient dazu, die Infrastruktur auszulagern.
Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street, Dublin 4,
Irland
- Webspeicher
Diese Art von Dienst dient dazu, die Auftragsdaten zu speichern.
BunnyWay d.o.o.
Dunajska cesta 165,
1000 Ljubljana, Slovenia
Cloudflare Germany GmbH
Rosental 7
80331 München
Functional Software, Inc.
45 Fremont Street, 8th Floor,
San Francisco, CA 94105, USA
- Einsatz von KI
Diese Art von Dienst dient dazu, die Auftragsdaten mittels KI zu verarbeiten.
OpenAI Ireland Limited
1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper,
Dublin 1, D01 YC43, Irland
Kontakt
Support - Anfragen:
Support-Hotline: +43 316 455 088
Backup 1: +43 664 92 92 954
Backup 2: +43 650 99 18 161
E-Mail:
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